LSG: Abnehmspritze ist Lifestyle-Medikament, Kasse muss nicht zahlen
LSG: Abnehmspritze ist Lifestyle-Medikament

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die Abnehmspritze Mounjaro (Wirkstoff Tirzepatid) nicht übernehmen muss. Geklagt hatte eine 24-jährige Frau mit einer Hormonstörung und starkem Übergewicht. Das Gericht bestätigte die Rechtsauffassung der Krankenkasse, die das Mittel als sogenanntes Lifestyle-Medikament einstuft.

Hintergrund des Falls

Die behandelnde Frauenärztin der Patientin hatte im Oktober 2025 die Verordnung von Mounjaro befürwortet, um das Gewicht und die Symptome der Hormonstörung zu kontrollieren. Zuvor hätten andere Medikamente keinen Erfolg gezeigt. Die Krankenkasse lehnte den Antrag jedoch ab mit der Begründung, dass die Spritze außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung liege und als Lifestyle-Medikament gelte.

Entscheidung des Gerichts

Das LSG wies die Beschwerde der Patientin zurück und stellte klar: „Die Krankenkassen müssen nicht alles leisten, was für die Gesundheit verfügbar ist.“ Tirzepatid sei nicht zur Behandlung von Hormonstörungen zugelassen, sondern lediglich zur Gewichtsreduktion bei Adipositas. Daher bestehe kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die GKV. Das Gericht verwies zudem auf die Einstufung des Mittels als Lifestyle-Präparat, das nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehöre.

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Die Entscheidung erging im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. L 16 KR 161/26 B ER) und ist noch nicht rechtskräftig. Die Patientin kann Berufung beim Bundessozialgericht einlegen. Der Fall zeigt die anhaltende Debatte über die Kostenübernahme von Abnehmspritzen durch die Krankenkassen. Während Mediziner auf den gesundheitlichen Nutzen bei bestimmten Patientengruppen hinweisen, lehnen die Kassen eine Finanzierung ab, solange die Mittel nicht als verschreibungspflichtige Arzneimittel für spezifische Erkrankungen zugelassen sind.

In Deutschland sind Abnehmspritzen wie Mounjaro oder Wegovy (Wirkstoff Semaglutid) nur für Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) über 30 oder bei Adipositas mit Begleiterkrankungen zugelassen. Eine Hormonstörung allein reicht nach aktueller Rechtslage nicht aus, um eine Kostenübernahme zu rechtfertigen.

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