Zuletzt habe ich an dieser Stelle über die brutale Renten-Wahrheit geschrieben. Danach erreichten mich viele Leserbriefe. Der Tenor: Wenn wir schon Klartext bei der Rente reden, dann bitte auch bei der Wahrheit über die Pensionen. Da wird es tatsächlich interessant. Kaum ein Thema zeigt so deutlich, wie weit sich die Lebenswirklichkeiten in diesem Land auseinanderentwickelt haben.
Planbare Erhöhungen für Staatsdiener
Während viele Beschäftigte um jeden Prozentpunkt ringen müssen, verhandeln, streiken oder verzichten, bekommen Staatsdiener ihre Erhöhungen planbar serviert. Knapp sechs Prozent mehr. In mehreren Stufen. Garantiert. Ja, Beamte dürfen nicht streiken. Soldaten, Polizisten, Lehrer – sie alle tragen besondere Verantwortung. Ohne sie funktioniert dieses Land nicht. Und ja, sie verdienen Respekt und eine ordentliche Bezahlung. Das ist unstrittig.
Ein System mit zwei Maßstäben
Der Staat verlangt von ihnen Loyalität und Zuverlässigkeit. Dafür verspricht er Sicherheit. Die Logik ist grundsätzlich richtig. Aber sie gerät aus dem Gleichgewicht. Denn irgendwo zwischen „verlässlich abgesichert“ und „spürbar besser gestellt“ ist eine Grenze überschritten worden. Und diese Grenze hat mit Neid wenig zu tun, sondern mit Wahrnehmung. Das Problem ist nicht der einzelne Beamte. Das Problem ist ein System mit zwei Maßstäben. Einen für den Staat. Einen für alle anderen.
Die Unterschiede im Alltag
Im Alltag fällt das oft gar nicht so auf. Es sind kleine Unterschiede, die sich summieren. Mehr Sicherheit hier, weniger Risiko dort. Ein System, das auffängt, während andere jeden Schritt selbst absichern müssen. Richtig sichtbar wird der Unterschied am Ende des Arbeitslebens. Wenn aus Gehalt Rente wird. Oder eben Pension. Dann zeigt sich, wie unterschiedlich dieses Land rechnet. Während in einem System gekürzt, angerechnet und gedeckelt wird, wird im anderen addiert und abgesichert. Oder zugespitzt: Die einen müssen rechnen. Die anderen können sich darauf verlassen, dass für sie gerechnet wird – zu ihren Gunsten.
Beispiel: Witwenversorgung
Ein Ehepaar geht gemeinsam in Rente. Stirbt ein Partner, erhält der andere rund 55 Prozent Witwenrente (früher mal 60 Prozent). Lag die Rente bei 1600 Euro, dann macht das 880 Euro. Ist die Frau die Überlebende (mit weniger eigenen Rentenansprüchen, was die Regel ist), dann kann es schnell eng werden. Ist die Witwe (oder der Witwer) keine 47 Jahre alt, gibt es nur zwei Jahre lang 25 Prozent („Kleine Witwenrente“). Ganz anders bei Pensionären: Gehen zum Beispiel zwei Lehrer in den Ruhestand und einer stirbt, erhält der hinterbliebene Partner zusätzlich zur eigenen Pension (im Schnitt über 3200 Euro) rund 60 Prozent der Versorgung des Verstorbenen, sofern die Ehe vor 2002 geschlossen wurde. Die eigene Pension wird nur sehr bedingt angerechnet. So können die gesamten Versorgungsbezüge – je nach Laufbahn – in Einzelfällen deutlich über 5000 Euro und mehr liegen.
Übergewinne für ehemalige Staatsdiener
Für mich sind das Übergewinne für die inzwischen fast 1,5 Millionen ehemaligen Staatsdiener. Das Signal: Der Staat sorgt für seine eigenen Leute besser als für alle anderen. Die Frage ist: Wie lange hält ein System, bei dem die einen immer sicher landen – und die anderen immer wieder nachrechnen müssen? Es geht um Vertrauen und das Gefühl, dass dieses Land für alle nach denselben Regeln funktioniert – egal, ob man für den Staat arbeitet oder nicht. Dieses Gefühl bekommt gerade Risse.



