Schmuckdiebstahl: Pooths Zivilklage gegen Versicherungsmakler abgewiesen
Pooths Zivilklage nach Schmuckdiebstahl abgewiesen

Fast viereinhalb Jahre nach dem spektakulären Diebstahl ihres Schmuckes hat Moderatorin Verona Pooth im Kampf um einen höheren Schadenersatz eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage der Eheleute Verona und Franjo Pooth gegen einen Versicherungsmakler abgewiesen (Az: 9a O 382/24). Die Kläger können binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Pooth war bei der Verkündung nicht anwesend.

Vorwürfe der Pflichtverletzung

Verona und Franjo Pooth hatten der Maklerfirma Pflichtverletzungen vorgeworfen. Erst nach dem Diebstahl des Schmuckes habe sich herausgestellt, dass sie unterversichert gewesen seien, hatte Verona Pooth in der Verhandlung im März erklärt. Das Gericht hatte damals eine gütliche Einigung angeregt, dem die Beklagten allerdings nicht zustimmten.

Einbruch unaufgeklärt

Der Einbruch in die Villa der TV-Moderatorin von Heiligabend 2021 ist bisher unaufgeklärt. Die Ermittlungsbehörden teilten im Juli 2022 mit, dass die Täter nicht identifiziert und die Ermittlungen eingestellt wurden. Von der Beute – darunter laut Pooth ihr Hochzeitsschmuck – fehlte jede Spur. Die Pooths hatten den Einbruch in die Villa im Düsseldorfer Vorort Meerbusch selbst publik gemacht. Die Täter nahmen unter anderem einen Tresor mit.

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Rechtliche Schritte

Die Kläger hatten auf Schadenersatz geklagt, da sie sich durch die Unterversicherung benachteiligt fühlten. Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Beweise für eine Pflichtverletzung des Versicherungsmaklers. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Pooths können innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Ob sie diesen Schritt gehen werden, ist bisher nicht bekannt.

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