Ramadan beginnt: Medikamenteneinnahme niemals ohne ärztliche Rücksprache ändern
Ramadan: Medikamente nicht eigenmächtig verschieben

Ramadan startet: Vorsicht bei der Einnahme von Medikamenten während des Fastens

Mit dem Beginn des Fastenmonats Ramadan verzichten viele Musliminnen und Muslime tagsüber auf Speisen und Getränke. Diese religiöse Praxis führt häufig dazu, dass Gläubige auch die Einnahme ihrer Arzneimittel auf die Zeit nach Sonnenuntergang verschieben. Sie interpretieren die Fastenregeln so, dass das Schlucken oder Einführen von Stoffen in den Körper – etwa in Form von Tabletten, Säften oder Zäpfchen – mit dem Fasten nicht vereinbar ist.

Gefährliche Eigenmächtigkeit bei der Medikamentenanpassung

Die Bundesapothekerkammer warnt eindringlich davor, eine Dauertherapie ohne Rücksprache mit medizinischem Fachpersonal zu unterbrechen oder zu verändern. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor Beginn des Fastenmonats ärztlich beraten lassen oder das Thema in der Apotheke ansprechen. Diese vorausschauende Planung kann schwerwiegende gesundheitliche Konsequenzen verhindern.

Unvorhersehbare Wirkungsveränderungen von Arzneimitteln

Besonders kritisch kann die Verschiebung der Einnahmezeit bei Medikamenten sein, die eigentlich vor einer Mahlzeit eingenommen werden sollen. „Werden sie spätabends nach einer schwer verdaulichen nächtlichen Mahlzeit eingenommen, kann ihre Wirkung unvorhersehbar verstärkt werden“, erklärt die Bundesapothekerkammer. Solche unkontrollierten Veränderungen bergen erhebliche Risiken für die Patientensicherheit.

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Spezifische Risiken bei bestimmten Medikamentengruppen

  • Entwässernde Medikamente: Beim Fasten wird tagsüber auf Getränke verzichtet. Bei der Einnahme von entwässernden Präparaten kann daher eine Anpassung der Dosis notwendig sein, um eine übermäßige Dehydrierung des Körpers zu verhindern.
  • Diabetes-Medikamente: Menschen mit Diabetes, die sich selbst Insulin spritzen, sollten besonders vorsichtig sein und unbedingt ärztlichen Rat einholen.
  • Antiepileptika: Für Patienten, die dauerhaft Antiepileptika einnehmen, ist eine fachliche Beratung unerlässlich, um gefährliche Komplikationen zu vermeiden.

Alternative Darreichungsformen als mögliche Lösung

In einigen Fällen kann der Wechsel auf eine alternative Darreichungsform eine praktikable Lösung darstellen. Nach Absprache mit Arzt oder Apotheker können beispielsweise Medikamente zum Inhalieren, Dosiersprays, Salben oder Augentropfen verwendet werden, da diese Anwendungsformen nach bestimmten Interpretationen nicht gegen die Fastenregeln verstoßen.

Religiöse Ausnahmen und ärztliche Empfehlungen

Generell gilt: Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Wer dennoch freiwillig fasten möchte, sollte sich unbedingt ärztlich beraten lassen. Dies gilt insbesondere für Personen mit akuten Herz- oder Nierenerkrankungen. Die Kombination von Fasten und Medikamenteneinnahme erfordert eine individuelle, fachkundige Betrachtung, um die Gesundheit nicht zu gefährden.

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