Rentensplitting: Fair teilen oder lieber Witwenrente?
Rentensplitting: Vor- und Nachteile für Paare

In vielen Ehen sind die Rentenansprüche der Partner ungleich verteilt, etwa wenn ein Elternteil wegen der Kinder beruflich kürzertritt. Das Rentensplitting bietet eine Möglichkeit, die gesammelten Rentenanwartschaften partnerschaftlich zu teilen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist auf diese Option hin, die auch für eingetragene Lebenspartner gilt.

Voraussetzungen für das Rentensplitting

Das Rentensplitting ist unter bestimmten Bedingungen möglich: Die Ehe muss nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen sein. Bei früherer Heirat müssen beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren sein. Zudem benötigt jeder Partner mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gemeinsame Erklärung kann frühestens sechs Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze des jüngeren Partners abgegeben werden. Nach dem Tod eines Partners kann auch der Hinterbliebene allein entscheiden.

Vor- und Nachteile des Rentensplittings

Beim Rentensplitting werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche zusammengelegt und gleichmäßig aufgeteilt. Dies führt zu einer fairen Verteilung. Ein großer Vorteil: Die erhöhte Rente bleibt auch nach dem Tod des Partners bestehen, selbst bei einer erneuten Heirat. Dies unterscheidet sich von der Hinterbliebenenrente, die mit dem Rentensplitting ausgeschlossen ist. Der Nachteil: Die Entscheidung für das Splitting ist verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden. Man kann sich jedoch auch für das Splitting entscheiden, wenn man bereits eine Witwen- oder Witwerrente bezieht.

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Vorab genau durchrechnen lassen

Die finanziellen Auswirkungen variieren stark je nach individueller Situation. Daher ist eine gründliche Beratung empfehlenswert. Das Rentensplitting kann sich lohnen, wenn die eigene Rente so hoch ist, dass eine Hinterbliebenenrente ohnehin nicht ausgezahlt würde. Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenfreie Beratung an. Wichtige Informationen finden Interessierte in den Broschüren „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ und „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ auf der Website der DRV.

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