Wer während des Studiums keine Steuererklärung eingereicht hat, kann dies oft noch Jahre später nachholen. Denn Studierende sind in der Regel nicht zur Abgabe verpflichtet und haben daher großzügige Fristen. Die Deutsche Presse-Agentur berichtet, dass für freiwillig abgegebene Steuererklärungen ein Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung steht. Konkret bedeutet das: Bis Ende dieses Jahres können noch Steuererklärungen für das Jahr 2022 eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2025 bleibt sogar bis zum 31. Dezember 2029 Zeit.
Wann besteht eine Pflicht zur Steuererklärung?
Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht für Studierende nur unter bestimmten Umständen. Dazu gehören mehrere Nebenjobs oder eine Beschäftigung in der Steuerklasse VI. Auch wenn Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen wurden, ist die Abgabe verpflichtend. In diesen Fällen gelten deutlich kürzere Fristen als bei der freiwilligen Abgabe.
Tipps für die nachträgliche Steuererklärung
Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt, alle Belege für studienbezogene Ausgaben sorgfältig aufzubewahren und zu sortieren. „Je später man die Steuererklärung macht, desto schwieriger wird es, sich an alle Ausgaben zu erinnern“, warnt sie. Daher sollte man bereits während des Studiums relevante Unterlagen wie Quittungen für Fachbücher, Fahrtkosten oder Arbeitsmaterialien sammeln.
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, kann unter Umständen von Steuervorteilen profitieren. Dazu zählen beispielsweise Werbungskosten, die über dem Pauschbetrag liegen, oder Sonderausgaben wie Studiengebühren. Eine nachträgliche Abgabe kann sich also lohnen, auch wenn die Fristen großzügig sind.



