Alzheimer-Mittel Lecanemab vor dem Aus? G-BA sieht keinen Zusatznutzen
Es ist ein herber Rückschlag für die Alzheimer-Forschung in Deutschland: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat für den Hoffnungsträger Lecanemab keinen belegten Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Behandlungsansätzen festgestellt. Diese Entscheidung könnte das Ende für das erste Medikament in Deutschland bedeuten, das direkt gegen die Eiweißablagerungen im Gehirn von Alzheimer-Patienten wirkt.
Was bedeutet der G-BA-Beschluss für Lecanemab?
Zunächst kann Lecanemab weiter verordnet werden, doch langfristig steht seine Zukunft auf dem deutschen Markt auf der Kippe. Der Beschluss des G-BA hat erheblichen Einfluss auf die anstehenden Preisverhandlungen zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Pharmahersteller Eisai. Ohne anerkannten Zusatznutzen darf der Preis des neuen Medikaments nicht wesentlich von den Kosten verfügbarer Alternativen abweichen.
Hier liegt das Kernproblem: Lecanemab ist etwa hundertfach teurer als die seit längerem verfügbaren, symptomatisch wirkenden Mittel. Während Acetylcholinesterase-Hemmer Jahresbehandlungskosten von rund 250 Euro verursachen, belaufen sich die Ausgaben für den Antikörper Lecanemab auf etwa 25.000 Euro pro Jahr. „So tief senken wird der Hersteller den Preis bei Lecanemab aber sehr wahrscheinlich nicht können – und es stattdessen womöglich lieber vom deutschen Markt nehmen“, erklärt Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.
Folgen für Patienten und Therapieangebot
Für die derzeit mit Lecanemab behandelten Patienten könnte ein Markt-Aus bedeuten, dass sie früher als geplant auf andere Präparate umgestellt werden müssen. Die Unsicherheit über die Verfügbarkeit des Medikaments führt bereits jetzt zu einem Rückgang des Therapieangebots. In Studien, etwa an Hochschulambulanzen, die über Drittmittel finanziert werden, wird Lecanemab jedoch weiterhin verfügbar bleiben. Für Selbstzahler bleibt das Mittel über Internationale Apotheken zugänglich, während die Übernahme durch private Krankenkassen derzeit unklar ist.
Lecanemab, das unter dem Handelsnamen Leqembi seit September 2025 in Deutschland erhältlich ist, kann bei bestimmten Patienten in der Frühphase der Alzheimer-Erkrankung den Krankheitsverlauf leicht verzögern. Eine Heilung ist damit jedoch nicht möglich. Die Therapie wird zudem nur bei leichter kognitiver Störung oder frühem Alzheimer angewendet und erfordert umfangreiche Voraussetzungen wie diverse Tests und den Nachweis einer Amyloid-Protein-Veränderung im Gehirn.
Wie wurde die Entscheidung getroffen?
Die Bewertung des G-BA stützt sich maßgeblich auf eine Analyse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom Dezember. Dabei wurde die Wirkung von Lecanemab bei Patienten mit leichter Demenz mit der von älteren, rein symptomatisch wirkenden Mitteln verglichen. Diese Vergleichsmethode ist nicht unumstritten. Jörg Schulz, Demenz-Experte der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, kritisiert: „Lecanemab ist das erste Medikament, das den Erkrankungsverlauf direkt beeinflusst.“ Während bei symptomatischen Mitteln positive Effekte sofort nach dem Absetzen verschwinden, blieben sie bei Lecanemab bestehen.
G-BA-Vorsitzender Josef Hecken betont jedoch: „Kein Zusatznutzen bedeutet nicht, dass der Wirkstoff nutzlos ist.“ Es gehe vielmehr darum, ob Lecanemab Vorteile gegenüber den bisher in Deutschland angewendeten Behandlungen bietet. Neue Daten des Herstellers könnten in Zukunft möglicherweise noch einen solchen Zusatznutzen belegen. Hecken verweist darauf, dass bereits etliche Mittel ohne nachgewiesenen Zusatznutzen auf dem deutschen Markt geblieben sind, etwa gegen Diabetes oder Krebs, und später weitere Daten vorgelegt wurden, die zu einer positiven Neubewertung führten.
Aktuelle Situation und Ausblick
Derzeit werden in Deutschland nur einige Hundert Menschen mit Lecanemab behandelt, obwohl geschätzt 10.000 bis 20.000 Patienten für eine Therapie mit Lecanemab oder dem ähnlich wirkenden Alzheimer-Mittel Donanemab infrage kämen. Die Behandlung ist aufwendig: Sie erfordert alle zwei Wochen eine halbtägige Infusion mit Nachbeobachtung, neuropsychologische Tests, Laboruntersuchungen und den Einsatz von Kernspintomographen für verpflichtende Kontrollen. Diese zusätzlichen Maßnahmen kosten deutlich mehr, als von den Krankenkassen erstattet wird, weshalb viele Kliniken und niedergelassene Ärzte die Therapie gar nicht erst anbieten.
Über Donanemab (Handelsname Kisunla), den zweiten Alzheimer-Wirkstoff in Deutschland, will der G-BA Mitte April entscheiden. Auch hier sieht das IQWiG bisher keinen Zusatznutzen. Die Verhandlungen über den Preis für Lecanemab laufen nun sechs Monate. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte der Hersteller das Mittel vom deutschen Markt zurückziehen. „Danach wird Lecanemab in Deutschland dann womöglich nicht mehr angeboten“, so die düstere Prognose von Peter Berlit.



