Berlin novelliert Gesetz: Charité darf Kredite für neue Krankenhaus-Software aufnehmen
Berlin: Charité darf Kredite für neue Krankenhaus-Software aufnehmen

Berlin ändert Gesetz: Charité erhält Erlaubnis für Millionen-Kredite

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag eine Novelle des Universitätsmedizingesetzes verabschiedet, die es der landeseigenen Charité ermöglicht, selbstständig Kredite aufzunehmen. Die Abstimmung, die ursprünglich um zwei Wochen verschoben worden war, erfolgte auf Initiative und mit den Stimmen der Koalitionäre von CDU und SPD. Diese Gesetzesänderung ist eine direkte Reaktion auf die finanzielle Notlage der Universitätsklinik, die dringend neue Technik benötigt.

Finanzierungslücke für marode Geräte und veraltete Software

Die Charité steht vor der Herausforderung, marode Geräte und ein veraltetes Computersystem zu ersetzen. Insbesondere das aktuelle Krankenhausinformationssystem (KIS) ist in die Jahre gekommen und wird ab 2027 voraussichtlich nicht mehr technisch unterstützt, was die Wartungskosten in die Höhe treibt. Um diese Lücke zu schließen, plant die Klinik Investitionen in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro, unter anderem für ein neues KIS. Kürzlich erhielt der US-Konzern Epic Systems, der von amerikanischen Großkliniken genutzt wird, den Vorab-Zuschlag für dieses System, wobei der Aufsichtsrat der Charité noch zustimmen muss.

Senat verweist auf Schuldenbremse und überlässt Finanzierung der Charité

Der von CDU und SPD geführte Senat, der als Gesellschafter der Charité fungiert, sieht sich aufgrund der Schuldenbremse außerstande, die notwendigen Mittel bereitzustellen. Stattdessen soll die Hochschulklinik selbst Darlehen aufnehmen, um die dringenden Investitionen zu finanzieren. Diese Lösung stößt jedoch auf erhebliche Bedenken, sowohl im Gesundheitswesen als auch bei oppositionellen Abgeordneten. Kritiker weisen darauf hin, dass landeseigene Institutionen in der Regel Kredite aus eigener Kraft tilgen müssen sollten, um zu vermeiden, dass das Land im Notfall einspringen muss.

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Warnungen und interne Unsicherheiten bei der Kreditaufnahme

Die Charité-Spitze um Heyo Kroemer hatte bereits im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses auf die Risiken dieser Kreditlösung hingewiesen. Der Personalrat der Charité äußerte, dass es sinnvoller wäre, wenn das Land die Investitionen für die IT seiner bekanntesten Klinik übernehmen würde. Unklar bleibt, wie die Senatoren Ina Czyborra (Wissenschaft und Gesundheit, SPD) und Stefan Evers (Finanzen, CDU), die dem Aufsichtsrat der Charité angehören, die Kreditaufnahme bewerten werden. Als Eigentümervertreter haben sie sich öffentlich nicht zu internen Beratungen geäußert, was Unsicherheiten über den weiteren Verlauf schürt.

Hintergrund: Charité und Vivantes im landeseigenen Portfolio

Neben der Charité gehört dem Land Berlin auch der Vivantes-Konzern, der neben Kliniken Pflegeheime, einen ambulanten Dienst und eine Reha betreibt. Die finanzielle Situation der Charité, die wie viele andere Krankenhäuser rote Zahlen schreibt, unterstreicht die allgemeine Unterfinanzierung im Gesundheitssektor. Die Gesetzesnovelle markiert somit einen umstrittenen Schritt, um die dringenden technologischen Erneuerungen voranzutreiben, während die langfristige Tragfähigkeit der Kreditlösung noch ungewiss ist.

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