BGH-Urteil: Keine Internetwerbung für Cannabis-Behandlungen erlaubt
BGH verbietet Internetwerbung für Cannabis-Behandlungen

Bundesgerichtshof bestätigt Werbeverbot für medizinisches Cannabis im Internet

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Internetportale dürfen nicht für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Das höchstrichterliche Urteil bestätigt das grundsätzliche Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland, das bereits seit langem besteht.

Rechtliche Grundlagen und Fall des Unternehmens Bloomwell

Im konkreten Fall ging es um das Unternehmen Bloomwell mit Sitz in Frankfurt am Main, das eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für Behandlungen mit medizinischem Cannabis anbietet und dafür von Ärzten eine Vergütung erhält. Das Unternehmen hatte argumentiert, es handele sich bei seinem Angebot lediglich um Information über eine bestimmte Behandlungsform und nicht um Werbung für ein Produkt.

Die Wettbewerbszentrale war jedoch gegen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil sie einen klaren Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht sah. Nach diesem Recht darf für rezeptpflichtige Medikamente nur bei Ärzten, Apothekern oder Arzneimittelhändlern geworben werden – nicht aber direkt bei Patienten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale bereits teilweise stattgegeben, und der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung nun endgültig.

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Reaktionen und Auswirkungen auf Verbraucherinformationen

Bloomwell-Geschäftsführer Niklas Kouparanis äußerte sich nach der Urteilsverkündung kritisch: Mit dieser Entscheidung werde in die Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher eingegriffen, da weniger Angaben zu medizinischem Cannabis veröffentlicht werden dürften. Gleichzeitig räumte er ein, dass die rechtliche Lage nun für sein Unternehmen und die Wettbewerber geklärt sei und aus seiner Sicht keine neuen Gesetze benötigt würden.

Interessanterweise betonte Kouparanis, dass die beanstandete Website von Bloomwell ohnehin nicht mehr in der ursprünglichen Form existiere. „Diese Website, um die es dort geht, die existiert aktuell so nicht mehr“, erklärte er. Es seien nur wenige Änderungen notwendig gewesen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Das Landgericht hatte bereits im Jahr 2024 ein erstes Urteil in diesem Fall gesprochen.

Medizinisches Cannabis in Deutschland und politische Entwicklungen

Seit dem Jahr 2017 kann medizinisches Cannabis in Deutschland legal verschrieben werden. Laut der Bundesärztekammer kann es bei verschiedenen medizinischen Indikationen helfen, darunter:

  • Dauerhafte Schmerzen
  • Muskelkkrämpfe bei Multipler Sklerose
  • Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie
  • Ungewollter Gewichtsverlust, etwa bei Aids

Gleichzeitig plant die Bundesregierung unter Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU, die psychoaktive Pflanze als Medikament künftig strenger zu regulieren, um möglichem Missbrauch vorzubeugen. Diese politischen Bestrebungen zeigen, dass der Umgang mit medizinischem Cannabis in Deutschland weiterhin im Fluss ist und sowohl rechtliche als auch gesundheitspolitische Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs unterstreicht die besondere Schutzbedürftigkeit von Patienten im Bereich verschreibungspflichtiger Medikamente und setzt klare Grenzen für kommerzielle Angebote im Internet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass sie bei der Suche nach Informationen zu medizinischem Cannabis besonders auf die Seriosität der Quellen achten sollten und sich im Zweifelsfall direkt an medizinisches Fachpersonal wenden müssen.

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