CDU will telefonische Krankschreibung abschaffen: Was das für Patienten und Ärzte bedeutet
CDU plant Abschaffung der Telefon-Krankschreibung

CDU-Parteitag beschließt Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

Der CDU-Parteitag in Stuttgart hat einen bedeutenden Beschluss im Gesundheitsbereich gefasst: Auf Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion wurde die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung beschlossen. Dieser Vorstoß reiht sich in eine breitere Debatte über den Krankenstand in Deutschland ein und wirft grundlegende Fragen zur Zukunft der ambulanten Versorgung auf.

Was die telefonische Krankschreibung eigentlich ist

Die umstrittene Regelung erlaubt es Patienten unter bestimmten Voraussetzungen, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Allerdings gelten hier enge Grenzen: Die Patienten müssen in der Praxis bekannt sein, lediglich leichte Symptome aufweisen, und die Krankschreibung ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Für eine Verlängerung ist stets ein persönlicher Arztbesuch erforderlich. Es handelt sich somit nicht um eine voraussetzungslose Ferndiagnose, sondern um ein abgestuftes Verfahren, das während der Pandemie eingeführt und später dauerhaft etabliert wurde – nicht zuletzt auf Wunsch der Ärzteschaft selbst, die damit ihre Praxen entlasten wollte.

Die Argumentation der CDU und die tatsächlichen Ursachen

Der Parteitagsantrag der CDU argumentiert mit einer einfachen Kausalität: Eine niedrigere Hürde zur Krankschreibung führe automatisch zu mehr Krankmeldungen. In der Antragsbegründung ist von der sogenannten „Bettkantenentscheidung“ die Rede – je einfacher die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten sei, desto eher falle die morgendliche Entscheidung zugunsten einer Krankmeldung aus.

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Doch diese Annahme greift zu kurz. Die tatsächlichen Ursachen des gestiegenen Krankenstands sind wesentlich komplexer:

  • Die flächendeckende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit 2023 führt zu einer lückenlosen digitalen Erfassung aller Krankmeldungen. Früher gingen papierbasierte Bescheinigungen häufig verloren oder wurden nicht eingereicht und tauchten somit in keiner Statistik auf.
  • Epidemiologische Faktoren spielen eine entscheidende Rolle: nachlaufende Infektionswellen, eine alternde Belegschaft und die Zunahme psychischer Erkrankungen als häufigster Grund für Langzeitausfälle.

Folgen einer Abschaffung für Patienten und Gesundheitssystem

Die Rückkehr zum verpflichtenden Praxisbesuch hätte unmittelbare und weitreichende Konsequenzen:

  1. Überlastung der Hausarztpraxen: Patienten mit leichten Erkältungen müssten wieder persönlich vorstellig werden – in Praxen, die nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vielerorts bereits an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten. Besonders in ländlichen Regionen mit schwindender Versorgungsdichte würde dies zu erheblichen Problemen führen.
  2. Zunahme des Präsentismus: Arbeitsmediziner warnen vor dem Phänomen, dass mehr Beschäftigte krank am Arbeitsplatz erscheinen, wenn die Hürde zur Krankmeldung steigt. Die Folgen – Produktivitätsverluste, verschleppte Erkrankungen und Ansteckung von Kollegen – werden in der Fachliteratur als volkswirtschaftlich mindestens ebenso kostspielig eingeschätzt wie krankheitsbedingte Fehlzeiten.
  3. Verlagerung statt Lösung: Die geplante Abschaffung ignoriert die strukturelle Belastungsgrenze des ambulanten Sektors. Während die Politik eine Senkung des Krankenstandes suggeriert, würde die Rückkehr zur Präsenzpflicht faktisch nur eine Verlagerung der Problematik bedeuten: Hausarztpraxen müssten Kapazitäten für Bagatellfälle binden, die für die Versorgung chronisch Kranker fehlen würden.

Epidemiologische Risiken und statistische Verzerrungen

Der CDU-Vorstoß unterschätzt zudem die epidemiologische Dynamik: Das Wartezimmer würde bei einer Rückabwicklung der Telefon-AU wieder zum potenziellen Infektionsherd werden. Gleichzeitig zeigt eine fundierte Analyse der Ursachen, dass der statistische Anstieg des Krankenstands auch eine Folge der lückenlosen digitalen Erfassung und der demografischen Alterung ist – Faktoren, die durch eine Erhöhung der Hürden beim Arztbesuch nicht beeinflusst, sondern lediglich kaschiert werden.

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Die Datenbasis für eine sachliche Evaluation existiert bereits: bei den Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen und in der Arbeitsmedizin. Ob die angekündigte Überprüfung der Regelung durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ergebnisoffen verläuft oder den Parteitagsbeschluss lediglich nachvollzieht, wird sich an einer einfachen Frage messen lassen: Werden die verfügbaren Daten vor der Entscheidung ausgewertet – oder erst danach?