Expertenkommission schont Bier und Wein bei Gesundheitsreform
Eine zehnköpfige Expertenkommission hat im Auftrag der Bundesregierung umfangreiche Reformvorschläge für die gesetzliche Krankenversicherung erarbeitet. In dem 483 Seiten starken Bericht finden sich insgesamt 66 konkrete Empfehlungen, die das Gesundheitssystem nachhaltig verändern sollen. Ein besonders kontroverser Punkt betrifft die Besteuerung von alkoholischen Getränken.
Spirituosen sollen deutlich teurer werden
Die Kommission schlägt vor, die Steuern auf Spirituosen drastisch zu erhöhen. Konkret sollen die Abgaben auf Schnaps und andere hochprozentige Alkoholika von 2027 bis 2029 schrittweise angehoben werden. Dies würde zunächst zu Preisaufschlägen von etwa 17 Prozent führen, gefolgt von weiteren Erhöhungen um jeweils rund 10 Prozent in den Folgejahren.
Aktuell sieht die Besteuerung wie folgt aus:
- Spirituosen: 1.303 Euro pro Hektoliter reinem Alkohol plus 19 Prozent Umsatzsteuer
- Bier: etwa 9,44 Euro pro Hektoliter (bei 12 Prozent Stammwürze) plus 19 Prozent Umsatzsteuer
- Sekt: 13,60 Euro pro Hektoliter plus 19 Prozent Umsatzsteuer
- Wein (still): 0 Euro Steuer plus 19 Prozent Umsatzsteuer
Kulturelle Bedenken bei Bier und Wein
Während die Experten bei Spirituosen klare gesundheitspolitische Maßnahmen empfehlen, zeigen sie sich bei Bier und Wein deutlich zurückhaltender. Obwohl auch diese Getränke gesundheitliche Risiken bergen, schlagen sie keine Steuererhöhungen vor. Die Begründung findet sich auf Seite 433 des umfangreichen Berichts.
„Eine Reform erfordert eine grundlegende Neuordnung des bestehenden Alkoholsteuersystems, einschließlich der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Wein sowie einer signifikanten Höherbesteuerung von Bier und Wein“, heißt es dort zunächst. Doch dann folgt die entscheidende Einschränkung: „Dabei wären neben gesundheitspolitischen Zielen auch strukturelle und kulturelle Besonderheiten Deutschlands zu berücksichtigen.“
Die Experten schieben Verantwortung weiter
Die Kommission macht deutlich, dass sie sich nicht an das deutsche Kulturgut herantraut. Bier unterliegt seit 1516 dem Reinheitsgebot, und der Weinbau hat in Deutschland eine etwa 2000-jährige Tradition. Diese historische und kulturelle Bedeutung scheint die Experten zu beeindrucken.
„Wie die gesellschaftlichen und gesundheitlichen Konsequenzen einer höheren Besteuerung von Bier und Wein abzuwägen sind, ist letztlich politisch zu entscheiden; daher spricht die Kommission hierzu keine Empfehlung aus“, erklären die Professoren und Doktoren in ihrem Bericht. Sie verweisen zudem darauf, dass viele weinproduzierende Länder in Europa auf eine Besteuerung von Wein verzichten und generell niedrigere Steuersätze für Wein und Bier als für Spirituosen ansetzen.
Ein weiteres Argument: Die Biersteuer ist eine Ländersteuer, und die entsprechenden Steuermehreinnahmen könnten daher nicht in den Gesundheitsfonds fließen. Damit bleibt die Frage der Alkoholbesteuerung ein politisch heikles Thema, das die Experten lieber an die Legislative weiterreichen.



