Berlin - Die schwarz-rote Koalition bereitet ein großes Spargesetz vor, um die gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren und Beitragssteigerungen zu vermeiden. Mehrere Änderungen zeichnen sich ab, darunter eine Zuckerabgabe auf Limonaden und Colas, keine Kürzungen beim Krankengeld sowie umstrittene Umstellungen beim Bundeszuschuss.
Kabinett soll Gesetzespläne auf den Weg bringen
Das Kabinett wird voraussichtlich an diesem Mittwoch die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beschließen. In den letzten Abstimmungen zeichnete sich ein geringerer Einsparpuffer für das kommende Jahr ab. Kassen, Patientenvertreter und Opposition warnen, dass die Bundeszahlungen unter dem Strich sinken könnten.
Einsparvolumen von 16,3 Milliarden Euro geplant
Angestrebt wird nun ein Einsparvolumen für 2027 von 16,3 Milliarden Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Dies liegt über dem erwarteten Defizit der Kassen von 15,3 Milliarden Euro. Ursprünglich hatte Warken Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro vorgesehen. Aus dem neuen Entwurf gestrichen wurde unter anderem eine pauschale Kürzung des Krankengeldes, das Beschäftigte bei längerer Krankheit von der Kasse erhalten können.
Zusätzliche Steuermittel für Bürgergeldbezieher
Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern sollen zusätzliche Steuermittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden. Gleichzeitig soll der reguläre Bundeszuschuss für die Kassen gekürzt werden. Der Entwurf sieht Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche vor, aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen bei der Mitversicherung von Ehepartnern.
Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner
Kassenmitglieder, deren Ehepartner derzeit beitragsfrei mitversichert sind, sollen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen, so der vorliegende Entwurf. Ursprünglich waren 3,5 Prozent vorgesehen. Kostenlos mitversichert bleiben Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern von Kindern mit Behinderungen, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie Personen im Regel-Rentenalter.
Einstieg in stärkere Steuerfinanzierung
Der Entwurf sieht einen „Einstieg in die kostendeckende Finanzierung“ der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern vor. Dafür sollen 2027 zusätzlich 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Dieser Betrag soll bis 2030 schrittweise auf 1,5 Milliarden Euro anwachsen. Zugleich soll der reguläre Bundeszuschuss an die gesetzlichen Kassen von 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro pro Jahr von 2027 bis 2030 gekürzt werden.
Scharfe Kritik von Kassen und Opposition
Kassen, Opposition und Patientenvertreter protestierten scharf. Andreas Storm, Chef der DAK-Gesundheit, nannte die Pläne absurd: „Das deformierte Sparpaket reicht nicht mehr aus, um die Beiträge bis 2029 stabil halten zu können.“ Oliver Blatt, Chef des Kassen-Spitzenverbands, warnte, das Reformpaket drohe aus dem Gleichgewicht zu geraten: „Nach wie vor sollen Zuzahlungen erhöht und die Pharmaindustrie geschont werden.“
Grünen-Haushälterin Paula Piechotta kritisierte, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nutze die Reform zur Haushaltsentlastung: „Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.“ Der Sozialverband Deutschland sprach von einem „Tropfen auf den heißen Stein“.
Hintergrund: Unterfinanzierung der Bürgergeldversorgung
Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher, die gesetzlich versichert sind, einen pauschalen Beitrag von derzeit 144 Euro pro Monat. Nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen müssten es jedoch rund 311 Euro sein, um die Kosten zu decken. Eine Regierungskommission erläuterte, dass die Kassen jährlich rund zwölf Milliarden Euro für diese Versorgung aufbringen, die eigentlich aus dem Bundeshaushalt kommen sollten.
Zuckersteuer ab 2028 geplant
Der Entwurf sieht zudem ein weiteres Gesetzesverfahren vor, mit dem ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden soll. Das geschätzte Aufkommen von jährlich 450 Millionen Euro soll der Krankenversicherung zugutekommen. Hintergrund sind Empfehlungen einer vom Gesundheitsministerium eingesetzten Kommission, die unter anderem eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vorschlug. Verbraucherschützer und Ärzte befürworten die Zuckersteuer als Anreiz für gesündere Ernährung und zur Bekämpfung von Übergewicht und Diabetes, insbesondere bei Kindern. Die Lebensmittelbranche lehnt die Abgabe ab.



