Rückschlag für Alzheimer-Medikament: G-BA erkennt keinen Zusatznutzen bei Lecanemab
Ein schwerer Dämpfer für die Alzheimer-Therapie in Deutschland: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat für den Wirkstoff Lecanemab keinen relevanten Zusatznutzen festgestellt. Diese Bewertung stellt die Zukunft des ersten deutschen Medikaments, das direkt gegen Eiweißablagerungen im Gehirn vorgeht, infrage.
Bewertung ohne positive Bilanz
In seiner aktuellen Entscheidung kommt das Expertengremium zu dem Schluss, dass Lecanemab weder bei der Symptomatik noch bei der Lebensqualität der Patienten besser abschneidet als bisherige Behandlungsansätze. Obwohl der Wirkstoff das Fortschreiten der Alzheimer-Demenz in frühen Stadien um einige Monate verzögern kann, sieht der G-BA keine ausreichenden Belege für einen medizinischen Mehrwert gegenüber symptomatischen Therapien.
G-BA-Vorsitzender Josef Hecken betont jedoch: „Kein Zusatznutzen bedeutet nicht, dass der Wirkstoff nutzlos ist.“ Es gehe vielmehr um den Vergleich mit bereits etablierten Behandlungsmethoden in Deutschland. Neue Daten des Herstellers könnten in Zukunft möglicherweise noch einen solchen Zusatznutzen belegen.
Folgen für Preisverhandlungen und Marktzugang
Die Bewertung des G-BA hat erhebliche Auswirkungen auf die anstehenden Preisverhandlungen zwischen dem Hersteller und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Können sich die Parteien nicht auf einen Preis einigen, könnte der Hersteller das Mittel vom deutschen Markt zurückziehen.
Ein zentraler Streitpunkt ist die extreme Kostendifferenz: Während die häufig eingesetzten Acetylcholinesterase-Hemmer zur Symptombehandlung bei Alzheimer etwa 20 bis 30 Euro pro Monat kosten, liegt der Preis für Lecanemab aktuell beim Hundertfachen dieses Betrags.
Zukunft von Lecanemab in Deutschland
Lecanemab ist unter dem Handelsnamen Leqembi seit dem 1. September 2025 in Deutschland erhältlich. Trotz der negativen Bewertung kann das Medikament zunächst weiter verordnet werden, langfristig ist seine Position auf dem deutschen Markt jedoch ungewiss.
Die Entscheidung des G-BA unterstreicht die Herausforderungen bei der Bewertung innovativer Therapien für neurodegenerative Erkrankungen. Während Patienten und Ärzte auf wirksamere Behandlungsoptionen hoffen, müssen die hohen Entwicklungskosten für solche Medikamente mit ihrem nachgewiesenen Nutzen in Einklang gebracht werden.



