SPD-Fraktionschef fordert gesetzliche Termin-Garantie für Fachärzte
Der anhaltende Konflikt um das deutsche Gesundheitssystem nimmt eine neue Wendung. Im Fokus stehen diesmal die langen Wartezeiten für gesetzlich Versicherte auf Facharzttermine. Aktuell müssen Patienten durchschnittlich 42 Tage auf einen Untersuchungstermin warten – eine Zeitspanne, die SPD-Fraktionschef Matthias Miersch als inakzeptabel kritisiert.
Drei Wochen als angemessene Frist
Der 57-jährige Sozialdemokrat spricht sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland für einen engen gesetzlichen Anspruch auf zeitnahe Terminvergabe aus. „Angemessen wäre etwa drei Wochen“, erklärte Miersch. Er betonte die Ungerechtigkeit, dass Privatversicherte deutlich schneller Facharzttermine erhalten als gesetzlich Versicherte.
Die private Krankenversicherung stellt für die SPD seit Jahren einen wunden Punkt dar. Führende Parteipolitiker plädieren regelmäßig dafür, alle Versicherten in die gesetzlichen Krankenkassen zu integrieren. Trotz SPD-Kanzler Olaf Scholz blieb eine grundlegende Reform der Krankenversicherung jedoch bisher aus.
Druck auf Ärzteschaft durch finanzielle Anreize
Zwar fordert Miersch keine einheitliche „Bürgerversicherung“, doch seine Vorschläge zielen erkennbar auf die Ärzteschaft ab. „Wer keine Termine anbietet, dessen Budget sinkt. Alternativ könnte das Geld dann an Kliniken gehen, die mit ambulanten Arztterminen einspringen“, so der SPD-Politiker. Dieser Mechanismus soll den Anreiz verringern, Privatversicherte aufgrund höherer Vergütung vorrangig zu behandeln.
Reale Hürden und bestehende Regelungen
Allerdings wirft die Termin-Garantie praktische Fragen auf. Bei tatsächlicher Überlastung der Praxen könnte der gesetzliche Anspruch kaum erfüllt werden. Die demografische Entwicklung mit einer alternden Gesellschaft und steigenden Patientenzahlen führt bereits jetzt zu einem Nachfrageüberhang bei Facharztterminen.
Der Vorschlag ist nicht gänzlich neu: Bereits Anfang Februar hatte sich Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach für eine Drei-Wochen-Frist ausgesprochen. Gesetzlich vorgesehen ist aktuell eine maximale Wartezeit von vier Wochen, beschlossen 2019 unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn. In der Praxis warten Kassenpatienten jedoch weiterhin deutlich länger als diese gesetzliche Vorgabe.



