Bundeskabinett beschließt Notfallreform: 116117 statt 112 soll Kliniken entlasten
Notfallreform: 116117 statt 112 zur Entlastung der Kliniken

Bundeskabinett beschließt Notfallreform: 116117 statt 112 soll Kliniken entlasten

Ohne wirklich dringende Beschwerden in die Notaufnahme zu gehen, soll künftig verhindert werden. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die medizinische Notfallversorgung in Deutschland grundlegend neu aufstellen will. Die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielen darauf ab, Patienten je nach Bedarf besser zu verteilen und so die überlasteten Kliniken zu entlasten. Nun wird der Entwurf dem Bundestag vorgelegt.

Neue Strukturen für die Notfallversorgung

Notaufnahmen in Deutschland gelten als stark überlastet, mit teilweise langen Wartezeiten. Um dem entgegenzuwirken, sind sogenannte Integrierte Notfallzentren vorgesehen. Diese sollen 24 Stunden geöffnet sein und Patienten mit weniger schwerwiegenden Beschwerden in nahe gelegene Notfallpraxen weiterleiten. Zudem soll der Rettungsdienst und die Notrufnummer 112 entlastet werden. Patientinnen und Patienten, die sich nicht in einer akuten Notfallsituation befinden, sollen künftig zunächst die Servicenummer 116117 anrufen, um eine Ersteinschätzung ihrer Beschwerden zu erhalten. Bei tatsächlichen Notfällen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der 116117 und den Rettungsleitstellen geplant.

Anreize und Kritik an der Reform

Um die Menschen dazu zu bewegen, in weniger dringenden Fällen 116117 statt 112 zu wählen, sind Anreize vorgesehen. So könnten Patientinnen mit entsprechendem Nachweis am Empfang in der Klinik bei gleichgewichtigen Beschwerden bevorzugt behandelt werden. Während die Krankenkassen die Reform begrüßen, kommt Kritik insbesondere von den Kliniken selbst. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt, dass die Reform Sparmaßnahmen und zusätzliche Aufgaben bedeute, etwa durch die Einrichtung von Empfangsstationen vor den Notaufnahmen. Die Kliniken seien bereits am Limit. Auch die Kassenärztliche Vereinigung sieht Probleme in der Umsetzung, da Kassenärzte stärker in die Notfallversorgung eingebunden wären, sowohl telefonisch als auch ambulant.

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Statistische Entwicklung und politischer Hintergrund

Laut Statistischem Bundesamt steigt die Anzahl der ambulanten Notfälle in Kliniken seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2024 waren es 13 Millionen Fälle, was einem Plus von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Gesundheitsministerin Warken bezeichnete die Reform als überfällig. Der Gesetzentwurf knüpft an die Pläne der Vorgängerregierung an, die aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition nicht mehr umgesetzt wurden. Es wird erwartet, dass das Gesetz im Jahr 2027 in Kraft treten könnte. Die Reform soll dazu beitragen, das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten und die Belastung der Notaufnahmen zu verringern.

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