Das Bundeskabinett hat die umstrittene Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU) verabschiedet. Die Reform sieht eine völlig neue Regelung vor: Beschäftigte sollen künftig die Möglichkeit erhalten, trotz einer Krankschreibung teilweise ihrer Arbeit nachzugehen. Dieses Modell wird als „Teil-Krank“ bezeichnet. Doch was genau verbirgt sich dahinter? BILD klärt die wichtigsten Fragen.
Was bedeutet „Teil-Krank“?
Bislang waren Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung entweder vollständig arbeitsunfähig oder gesund. Die Reform führt eine dritte Option ein: Wer nur eingeschränkt arbeitsfähig ist, kann mit Zustimmung des Arztes und des Arbeitgebers in reduziertem Umfang arbeiten. Die genaue Stundenreduzierung wird individuell festgelegt.
Wer entscheidet über die Teil-Arbeitsfähigkeit?
Der behandelnde Arzt beurteilt, ob der Patient teilweise arbeitsfähig ist. Er stellt ein spezielles Attest aus, das die möglichen Arbeitsstunden und eventuelle Einschränkungen festhält. Der Arbeitgeber muss dem Modell zustimmen und geeignete Tätigkeiten anbieten.
Welche Vorteile bietet die Reform?
Befürworter sehen mehrere Vorteile: Arbeitnehmer können im Krankheitsfall nicht komplett aus dem Arbeitsalltag aussteigen, was die Wiedereingliederung erleichtert. Zudem sinken die Kosten für die Krankenkassen, da weniger Lohnfortzahlung anfällt. Arbeitgeber können Fachkräfte halten und Produktionsausfälle vermeiden.
Gibt es auch Kritik?
Ja, Gewerkschaften und Oppositionspolitiker warnen vor Missbrauch. Sie befürchten, dass Arbeitnehmer unter Druck gesetzt werden könnten, trotz Krankheit zu arbeiten. Auch die genaue Abgrenzung zwischen arbeitsfähig und -unfähig sei schwierig. Die Reform tritt voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft.



