BGH erleichtert Auskunftsanspruch bei Corona-Impfschäden - Teilerfolg für Klägerin
BGH senkt Hürden für Auskunft bei Corona-Impfschäden

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Impfgeschädigten

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die rechtlichen Hürden für einen Auskunftsanspruch bei vermuteten Corona-Impfschäden deutlich gesenkt. Das höchste deutsche Zivilgericht urteilte am Montag, dass Betroffene leichter an Informationen von Impfstoffherstellern gelangen können, wenn sie gesundheitliche Schäden nach einer Impfung geltend machen.

Konkreter Fall aus Mainz

Im Zentrum der Verhandlung stand die Klage von Pia Aksoy aus Mainz. Die Frau wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft und erlitt kurz darauf verschiedene Gesundheitsschäden. Besonders gravierend: Seit der Impfung ist sie auf einem Ohr vollständig taub. „Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war“, erklärte Aksoy während der mündlichen Verhandlung im Dezember.

Die Klägerin forderte vom Pharmakonzern sowohl Schadenersatz als auch umfassende Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs. In den Vorinstanzen war sie mit ihren Forderungen gescheitert, doch der BGH gab ihr nun in wesentlichen Punkten recht.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Neue Maßstäbe für Auskunftsansprüche

Der sechste Zivilsenat des BGH kritisierte, dass das Oberlandesgericht Koblenz zu hohe Anforderungen an den Auskunftsanspruch gestellt hatte. Entscheidend sei nicht, ob die Impfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit den Schaden verursacht habe, sondern ob ein plausibler Zusammenhang bestehe. Selbst wenn mehr gegen als für die Ursächlichkeit spreche, könne ein Auskunftsanspruch bestehen, so die Richter.

Zudem sei der Anspruch nicht auf Informationen zum individuellen Krankheitsbild der Klägerin beschränkt. Vielmehr müsse der Hersteller alle ihm bekannten Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen sowie Verdachtsfälle offenlegen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen relevant sein könnten.

Folgen für Schadenersatzansprüche

Die fehlerhafte Ablehnung des Auskunftsanspruchs habe auch Auswirkungen auf den Schadenersatzanspruch, urteilte der BGH. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Klägerin im Fall einer Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung weitere Tatsachen zur Begründung ihrer Schadensersatzansprüche vorbringen kann“, heißt es in der Entscheidung.

Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen. Damit erhalten sowohl die Auskunfts- als auch die Schadenersatzansprüche eine zweite Chance.

Statistische Einordnung

Während der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Schutzimpfungen verabreicht. Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden von Ende 2020 bis Ende 2024 etwa 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet. Das entspricht einer Rate von 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen.

Das Institut betont jedoch, dass es sich bei diesen Meldungen um „unerwünschte Reaktionen, die in zeitlicher Nähe zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurden“ handelt. Es handele sich weder um bestätigte Nebenwirkungen noch um Impfschäden im rechtlichen Sinne.

Rechtliche Grundlagen

Nach dem Arzneimittelgesetz können Impfstoffhersteller grundsätzlich verpflichtet sein, bei Impfschäden den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass der Impfstoff bei sachgerechter Anwendung schädliche Wirkungen zeigt, die über ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgehen.

Ein Impfschaden liegt laut Bundesgesundheitsministerium vor, wenn eine Person durch eine Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über übliche Impfreaktionen wie kurzfristiges Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht.

Reaktion der Klägerin

Pia Aksoy bezeichnete den aktuellen Stand als „Waffengleichstand“. Es sei schlimm, dass erst der BGH nach den Vorinstanzen ihre Argumente anerkannt habe. Für die zweite Runde vor dem Oberlandesgericht Koblenz wünscht sie sich, „dass der Pharmakonzern zur Verantwortung gezogen wird“.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

„Jetzt sind wir schon so weit gekommen und jetzt gehen wir voller Kraft und voller Zuversicht diesen Weg weiter, damit am Ende die Gerechtigkeit siegt“, erklärte die Klägerin hoffnungsvoll. Die BGH-Entscheidung könnte wegweisend für zahlreiche ähnliche Fälle sein, in denen Menschen gesundheitliche Schäden nach Corona-Impfungen geltend machen.