Die Bundesregierung will den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen mit höheren Strafen belegen. Wer diese gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett nun beschlossen hat. Zudem sollen K.o.-Tropfen rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden. Bereits jetzt gilt eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft, wenn solche Substanzen bei einer Vergewaltigung verwendet werden.
Bundesweite Polizeistatistik fehlt
Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die Opfer vor sexuellen Übergriffen wehrlos machen sollen, existiert nicht. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen heimlich in Bars oder Clubs verabreicht werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Opfern in den eigenen vier Wänden K.o.-Tropfen verabreicht wurden.
Reaktion auf BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte in einer Stellungnahme zum Entwurf des Bundesjustizministeriums, dass das Ausmaß heimlich verabreichter narkotisierender Stoffe im Nachtleben überschätzt werde. Lokale Studien zu Verdachtsfällen hätten ergeben, dass Betroffene oft die Wirkung ihres Alkoholkonsums falsch einschätzten. Der Regensburger Staatsanwalt Simon Pschorr wies jedoch darauf hin, dass eine Intoxikation mit K.o.-Tropfen häufig nicht nachweisbar sei. Die Opfer benötigten Zeit, um sich angesichts der Gedächtnislücken zu sammeln und den Einsatz eines narkotisierenden Mittels zu vermuten.
Hubig: Besonders hinterhältige Taten
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte: „Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen.“ Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen seien „besonders hinterhältig und gefährlich“. Die SPD-Politikerin bezeichnete die geplante Reform als Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt.



