Neue Impfempfehlung: Meningokokken-Impfung für Jugendliche ab 12 Jahren
Meningokokken-Impfung ab 12 Jahren: Neuer Beschluss in Kraft

Neue Impfempfehlung: Meningokokken-Impfung für Jugendliche ab 12 Jahren

Eine wichtige Entscheidung im Bereich der Gesundheitsvorsorge ist in Kraft getreten: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass eine Impfung gegen Meningokokken ab sofort für Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren empfohlen wird. Dieser Beschluss, der am Mittwoch wirksam wurde, basiert auf einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) aus dem vergangenen Oktober.

Schutz für eine besonders gefährdete Altersgruppe

Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren weisen das höchste Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen bestimmter Untergruppen auf. Mit der neuen Impfempfehlung soll nun gezielt eine der Altersgruppen mit dem größten Erkrankungsrisiko geschützt werden. Gleichzeitig zielt die Maßnahme darauf ab, die Verbreitung der Erreger in der gesamten Bevölkerung nachhaltig zu verringern, wie das Robert Koch-Institut (RKI) erläutert.

Die Impfempfehlung betrifft speziell die vier Untergruppen der Meningokokken A, C, W und Y. Eine Impfung gegen diese Untergruppen ist mit einer Kombi-Dosis möglich, was den Impfprozess vereinfacht und effizienter gestaltet.

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Seltene, aber schwerwiegende Erkrankungen

Meningokokken sind Bakterien, die durch Tröpfcheninfektion, beispielsweise beim Husten oder Niesen, auf andere Menschen übertragen werden. Sie können schwerwiegende Krankheiten wie eine Hirnhautentzündung (Meningitis) oder eine Blutvergiftung (Sepsis) auslösen. Obwohl diese Erkrankungen in Deutschland laut RKI "sehr selten" sind, verlaufen sie meist äußerst schwerwiegend.

Die Todesfallrate liegt bei 7 bis 15 Prozent, und viele Überlebende leiden unter schweren Langzeitfolgen. Diese Tatsache unterstreicht die Bedeutung präventiver Maßnahmen wie der Impfung, um das Risiko für Jugendliche zu minimieren.

Anpassungen bei Impfempfehlungen für Kleinkinder

Die neue Empfehlung der Impfkommission führt auch zu Anpassungen bei den Impfempfehlungen für Kleinkinder. Bisher gehörte der Schutz vor Meningokokken der Untergruppe C zu den Standardimpfungen für Kleinkinder ab dem zweiten Lebensjahr. Mit dem neuen Beschluss entfällt der Stiko-Rat zu dieser Impfung sowie die empfohlene Nachholimpfung bis zum Alter von 18 Jahren.

Allerdings bleibt die Empfehlung bestehen, Säuglinge ab einem Alter von zwei Monaten gegen Meningokokken B zu schützen. Diese Kontinuität gewährleistet einen umfassenden Schutz für die jüngsten Bevölkerungsgruppen, während die Fokussierung auf Jugendliche eine gezielte Prävention in einer besonders vulnerablen Altersgruppe ermöglicht.

Insgesamt markiert dieser Beschluss einen wichtigen Schritt in der öffentlichen Gesundheitspolitik, um die Verbreitung von Meningokokken-Erkrankungen einzudämmen und die Gesundheit von Jugendlichen zu schützen. Die Kombination aus neuen Empfehlungen und bestehenden Maßnahmen schafft ein umfassendes Impfkonzept, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und epidemiologischen Daten basiert.

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