Cottbus verschickt erstmals Rechnungen für Rettungseinsätze - Bürger müssen zahlen
Cottbus: Erste Rechnungen für Rettungsfahrten verschickt

Cottbus erhebt erstmals Gebühren für Rettungseinsätze

Die Stadt Cottbus in Brandenburg hat einen historischen Schritt vollzogen: Erstmals in der Geschichte der Stadt werden Gebühren für Rettungsfahrten erhoben. Die Verwaltung sieht sich gezwungen, Bescheide an die Bürger zu verschicken, nachdem die Krankenkassen sich weigern, die Kosten für vergangene Einsätze vollständig zu übernehmen.

Gesundheitsminister warnt vor brenzliger Konfliktlage

Der neue brandenburgische Gesundheitsminister René Wilke von der SPD hat die Situation als äußerst kritisch eingestuft. Im Landtag sprach er von einer brenzligen Konfliktlage, die nicht nur Cottbus betreffe. Wilke kündigte umgehende Gespräche mit allen Beteiligten an und schlug die Einrichtung eines Runden Tisches vor. „Ganz klar ist: In meinem Haus gibt es sehr, sehr viele dringende Punkte. Dieser ist wohl momentan auf Platz 1“, betonte der Minister die Dringlichkeit der Angelegenheit.

Erste Bescheide gehen Ende März an Patienten

Die Stadtverwaltung plant, ab Ende März etwa 1.000 Gebührenbescheide an Patientinnen und Patienten zu versenden. Diese betreffen Rettungseinsätze aus dem Januar 2025. Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) bat um Verständnis für diesen drastischen Schritt: „Ich weiß, dass dieser drastische Schritt zu viel Frust und Aufwand bei den Betroffenen führen wird“, räumte er ein. „Wir können jedoch nicht einfach so auf insgesamt 13 Millionen Euro allein für das Jahr 2025 verzichten, für die die Leistungen durch Rettungssanitäter und Notärzte bereits erbracht sind.“

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Rechtliche Grundlage und regionale Unterschiede

Die Situation in Brandenburg ist komplex und von regionalen Unterschieden geprägt:

  • Acht Landkreise hatten sich bereits im vergangenen Jahr mit den Krankenkassen darauf geeinigt, dass Rettungswagenfahrten gebührenfrei bleiben
  • Sechs weitere Kreise und vier kreisfreie Städte einigten sich auf eine gemeinsame Kalkulation
  • Offen blieb jedoch der Umgang mit sogenannten Leerfahrten, bei denen kein Transport ins Krankenhaus erfolgt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied im Januar, dass Rettungseinsätze ohne Kliniktransport nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf das gesamte Bundesland.

Systematische Probleme und mögliche Lösungen

Gesundheitsminister Wilke wies darauf hin, dass einfache Lösungen nicht ausreichen: „Die Lösung sei nicht, alle Menschen, die den Notruf wählten, in eine Klinik zu transportieren“, erklärte er. „Das würde dazu führen, dass die Kosten weiter explodieren. Es wird für die Kassen teurer und es würde die Notaufnahmen fluten.“ Ebenso wenig helfe es, pauschal das Land für die Kosten einspringen zu lassen, da dies keine systematische Lösung darstelle.

Die betroffenen Patienten haben die Möglichkeit, mit den erhaltenen Bescheiden das Geld bei ihrer jeweiligen Krankenversicherung einzufordern. Die Stadt Cottbus hofft, dass dieser Schritt dazu beiträgt, eine nachhaltige Finanzierungslösung für Rettungsdienste in Brandenburg zu finden.

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