Gebührenbescheide für Rettungsdienst in Brandenburg vorerst gestoppt – Lösungssuche läuft
Rettungsdienst-Gebühren in Brandenburg vorerst auf Eis

Gebührenbescheide für Rettungsdienst in Brandenburg vorerst gestoppt

Im anhaltenden Streit um die Finanzierung von Rettungsfahrten in Brandenburg hat Gesundheitsminister René Wilke (SPD) eine vorläufige Entlastung für Bürger verkündet. Nach einem Spitzentreffen mit Vertretern von Kommunen und Krankenkassen erklärte Wilke, dass geplante Gebührenbescheide für Rettungseinsätze zunächst auf Eis liegen. „Das ist zunächst vom Tisch“, betonte der Minister und verwies auf die Einmütigkeit aller Beteiligten, dass Bürger nicht privat für die Kosten aufkommen sollen. Er zeigte sich optimistisch, dass eine Einigung möglich sei, räumte aber ein, dass eine konkrete Lösung noch entwickelt werden müsse.

Kommunen in Cottbus und Dahme-Spreewald unter Druck

Die Stadt Cottbus hatte zuvor angekündigt, dass Bürger dort erstmals für Rettungseinsätze zahlen müssten. Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) begründete dies mit einer Finanzierungslücke und kündigte an, Gebührenbescheide ab Ende März zu verschicken – rückwirkend für Januar 2025. „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger nicht belasten“, sagte Schick, warf den Krankenkassen jedoch vor, sich zu weigern, die Kosten für 2025 vollständig zu übernehmen. Die Kassen wiesen diese Vorwürfe zurück.

Auch im Landkreis Dahme-Spreewald drohten ähnliche Gebührenbescheide. Landrat Sven Herzberger (parteilos) betonte: „Die 112 muss man rufen können, ohne sich Sorgen zu machen, dass man dann mit Gebühren belastet wird.“ Rebecca Zeljar, Leiterin des Verbands der Ersatzkassen Berlin-Brandenburg, unterstützte diese Aussage und hob hervor, dass den Kassen der Schutz der Bürger vor zusätzlichen Belastungen besonders wichtig sei.

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Historische Vereinbarungen und neue Herausforderungen

Im vergangenen Jahr hatten sich acht Landkreise in Brandenburg mit den Krankenkassen darauf geeinigt, dass Fahrten mit dem Rettungswagen gebührenfrei bleiben. Die übrigen Kreise und die vier kreisfreien Städte hatten zuvor eine Kalkulation mit den Kassen vereinbart. Nun geht alles auf Anfang, da die Finanzierungsfrage erneut aufbricht. Zusätzlich verschärft wird die Situation durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Januar, das entschied, dass Leerfahrten ohne Krankentransport nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dies stellt eine weitere Hürde für eine langfristige Finanzierungslösung dar.

Die aktuelle Zwischenlösung von Gesundheitsminister Wilke soll Zeit für Verhandlungen schaffen, um eine dauerhafte Regelung zu finden, die die Kostenfreiheit für Bürger gewährleistet. Alle Beteiligten betonen die Dringlichkeit, eine Einigung zu erzielen, um die Versorgungssicherheit im Rettungsdienst nicht zu gefährden.

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