Ein Zahn benötigt eine Krone, ein Inlay oder eine Brücke? Zahnersatz ist teuer, und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur einen festen Zuschuss. Den Rest müssen Kassenpatienten selbst zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung kann diesen Eigenanteil reduzieren. Doch nicht immer lohnt sich der Abschluss einer solchen Police. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?
Die GKV kommt laut Finanztip nur für die sogenannte Regelversorgung auf, etwa eine Metallkrone ohne Verblendung. Der Festzuschuss beträgt mindestens 60 Prozent der Kosten. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, kann bis zu 75 Prozent erhalten. Entscheidet man sich für hochwertigeren Zahnersatz wie Implantate, zahlt die Kasse trotzdem nur den Zuschuss zur Regelversorgung. Die Mehrkosten können schnell mehrere Tausend Euro betragen.
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Versicherte die begrenzten Leistungen der GKV aufstocken. Je nach Tarif erhalten sie einen prozentualen Zuschuss zur Rechnung. Private Zusatzversicherungen können laut Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung auch Leistungen wie Kieferorthopädie für Erwachsene abdecken, die die GKV nicht übernimmt.
Für wen lohnt sich die Versicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für gesetzlich Versicherte, die eine höherwertige Versorgung wünschen, etwa Gold- oder Keramikkronen, Implantate oder Inlays. „Die Versicherung hilft, den erheblichen Eigenanteil zu reduzieren“, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten (BdV). Wer mit der Regelversorgung zufrieden ist, benötigt die Police eher nicht.
Ab welchem Alter ist sie empfehlenswert?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Entscheidung hängt vom individuellen Wunsch nach Zusatzleistungen ab. Allerdings steigen die monatlichen Prämien mit dem Eintrittsalter. Ein früherer Abschluss ist in der Regel mit geringeren laufenden Kosten verbunden, so Böhne.
Welche Rolle spielt der Zahnzustand?
Vor Vertragsabschluss gibt es meist eine Gesundheitsprüfung mit Fragen zum aktuellen Zustand der Zähne, laufenden Behandlungen oder fehlenden Zähnen. Der Anbieter kann Risikozuschläge erheben, Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen. „Es ist essenziell, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten“, betont Böhne.
Worauf ist beim Abschluss zu achten?
Leistungsumfang und Beiträge richten sich nach dem Tarif. Es gibt eine Vielzahl von Tarifen. Vorab sollte man sich gründlich mit den Versicherungsbedingungen befassen, besonders mit Erstattungssätzen, Selbstbehalten und Wartezeiten. Der BdV empfiehlt folgende Kriterien:
- Art des Tarifs: Ein Tarif, der Alterungsrückstellungen bildet, ist wichtig, sonst wird es im Alter teuer.
- Ordentliches Kündigungsrecht: Der Versicherer sollte in den ersten Jahren auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten.
- Leistungsumfang: Ein guter Tarif erstattet mindestens 50 Prozent der Kosten für Zahnersatz, Keramikverblendungen, Implantate, Inlays und Knochenaufbau – auch ohne Vorleistung der GKV.
- Funktionsanalytische Maßnahmen: Diese sollten zu mindestens 50 Prozent erstattungsfähig sein, unabhängig von der GKV.
- Höchstsätze: Die Kostenerstattung sollte über den 2,3-fachen Satz hinausgehen und mindestens bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ reichen. Gute Tarife haben keine generelle Summenbegrenzung.
- Wartezeiten und Zahnreinigung: Der Versicherer sollte auf allgemeine Wartezeiten verzichten und die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung mindestens einmal jährlich übernehmen.
Leistet die Versicherung immer?
Die Leistung ist an Bedingungen geknüpft. Der Anbieter kann die Leistung verweigern oder kürzen, wenn Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden. Vor größeren Behandlungen muss ein Heil- und Kostenplan zur Prüfung vorgelegt werden. Fehlt dieser, drohen Kürzungen von bis zu 50 Prozent. Auch wenn die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss geplant oder begonnen wurde, kann die Leistung verweigert werden. Vertragliche Pflichten wie die rechtzeitige Meldung einer Behandlung sind einzuhalten.



