Blinde Patientin fühlt sich diskriminiert
Nach einer Knieoperation wurde eine blinde Frau aus Nordrhein-Westfalen in eine Rehaklinik nach Nordhessen gebracht. Die Behandlung war zuvor abgesprochen, und Renate S. hatte ihre Sehbehinderung angekündigt. Doch bei ihrer Ankunft verweigerte die Klinik die Aufnahme. Die 72-Jährige sieht sich aufgrund ihrer Blindheit benachteiligt und zog vor Gericht. Am Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit ihrem Fall – und mit der Frage der Diskriminierung im Gesundheitswesen.
„Ich war völlig geschockt“
Renate S., die ihren vollen Namen nicht nennen möchte, schildert die Situation: „In der Rehaklinik sprach eine Chefärztin mit mir. Ihr erster Satz war: Wir nehmen Sie nicht auf, weil Sie blind sind. Ich war sprachlos.“ Das Gespräch dauerte nur wenige Minuten. „Ich war vielleicht fünf Minuten in dem Raum. Ich war völlig geschockt. So bin ich in meinem Leben noch nie behandelt worden.“
Die 72-Jährige wartete rund vier Stunden auf den Rücktransport. „Ich bekam in dieser Zeit nichts zu essen oder zu trinken angeboten. Ich musste sogar laut rufen, und ein Patient begleitete mich zur Toilette.“ Sie saß auf dem Flur und weinte vor Wut. „Ich wurde wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt.“ Das Personal des Krankenhauses, in das sie zurückgebracht wurde, tröstete sie.
BGH verhandelt über AGG im Gesundheitswesen
Der BGH prüft, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch vor Diskriminierung im Gesundheitswesen schützt. Bisher scheiterte die Klage an dieser Hürde: Das Amtsgericht Fritzlar und das Landgericht Kassel entschieden, dass ein Reha-Behandlungsvertrag kein Massengeschäft sei und das AGG daher nicht anwendbar sei.
Folgen für andere Diskriminierungsfälle
Der Anwalt der Klägerin, Michael Richter, sagt: „Sollte der BGH das Urteil der Vorinstanz aufheben, hätte das umfangreiche Konsequenzen. Es würde klarstellen, dass das AGG auf medizinische Behandlungsverträge angewendet werden kann. Das würde nicht nur behinderten Menschen helfen, sondern auch Menschen, die aus anderen Gründen im Gesundheitswesen diskriminiert werden.“
Die betroffene Rehaklinik wollte sich nicht äußern. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) erklärte, Reha- und Vorsorgekliniken setzten sich für eine diskriminierungsfreie Versorgung ein und begrüße eine rechtliche Klärung.
AGG: Schutz vor Diskriminierung
Das AGG ist seit 20 Jahren in Kraft und verbietet Benachteiligung aufgrund von ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht, Behinderung, Religion oder sexueller Identität – etwa bei Arbeitsverhältnissen oder der Wohnungssuche. Ob es auch im Gesundheitswesen gilt, ist umstritten.
Diskriminierung im Gesundheitssektor weit verbreitet
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, sagt: „Umfragen zufolge hat jeder vierte Befragte schon einmal Benachteiligungen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis erlebt.“ Im vergangenen Jahr wandten sich etwa 400 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sollte der BGH das AGG im Gesundheitssektor für anwendbar erklären, wäre das „eine wegweisende Entscheidung für den Diskriminierungsschutz in Deutschland“. Andernfalls sei der Gesetzgeber gefordert.
Renate S. fordert, dass das AGG auch im Gesundheitswesen gilt. Sie hat auch andere Betroffene im Blick: „Ich bin kein Einzelfall. Es geht mir nicht um mich selber.“



