Gewalt in der Pflege: Arzt schlägt Pfleger mit Toilettenstuhl - Gericht verurteilt zu Geldstrafe
Arzt schlägt Pfleger mit Toilettenstuhl - Gerichtsurteil

Gewaltvorfall in Pflegeeinrichtung: Arzt greift Pfleger mit Toilettenstuhl an

Vor dem Amtsgericht Tiergarten stand am Freitag ein ungewöhnlicher Fall von Gewalt gegen Pflegepersonal zur Verhandlung. Auf der Anklagebank saß ausgerechnet ein Mediziner: Der 55-jährige Arzt Thomas G., der sich seit Jahren um seine demente Mutter (87) kümmert.

Der gewaltsame Vorfall in der Schöneberger Wohngemeinschaft

Am Abend des 5. September 2024 eskalierte ein Konflikt zwischen dem Arzt und dem Pfleger Karim L. (57), der für die Betreuung der Seniorin zuständig war. Der Angeklagte hatte von der Pflegeleitung die Erlaubnis erhalten, bei seiner Mutter zu übernachten. Als diese gegen 21 Uhr unruhig wurde, hob er sie ohne technische Hilfsmittel aus dem Bett und mobilisierte sie.

Pfleger Karim L., der sich auf seinem Kontrollgang befand, kritisierte dies lautstark. „Er schrie mich an. Das dürfe ich nicht. Das sei seine Aufgabe“, schilderte der Arzt die Situation vor Gericht. Der Pfleger bestätigte als Zeuge: „Ich zeigte ihm meine Verantwortung deutlich auf.“

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Die gewaltsame Eskalation

Der Angeklagte beschrieb die Stimmung als zunehmend feindselig: „Er wirkte sehr feindselig. Sagte, ich dürfe meine Mutter nicht mehr anfassen.“ In dieser angespannten Situation griff Thomas G. nach eigenen Angaben „irgendeinen Gegenstand“ – es handelte sich um die Fußstütze eines Toilettenstuhls.

Der Pfleger schilderte den Angriff: „Ich machte ihr gerade das Bett, als ein Schlag von hinten kam. Ich sah Blitze. Schrie: ‚Willst du mich umbringen?‘“ Der Arzt bezeichnete den ersten Schlag als „reflexartig“, doch nach Aussage des Opfers folgten zwei weitere Schläge.

Die Folge war eine Platzwunde am Hinterkopf von Karim L., die genäht werden musste. Für den Angeklagten hatte der Vorfall ebenfalls schmerzhafte Konsequenzen: Er erhielt Hausverbot und darf seine Mutter nur noch außerhalb der Wohngemeinschaft besuchen.

Das Gerichtsurteil und die Einsicht des Täters

Im Nachhinein zeigte Thomas G. Reue. Er bezeichnete sein Handeln als „unsouverän und dumm“ und betonte: „Es tut mir schrecklich leid.“ Die Richterin erkannte an, dass sich die Situation hochgeschaukelt habe und emotional sehr aufgeladen gewesen sei.

Sie verurteilte den Arzt, der wegen der Pflege seiner dementen Mutter aktuell nicht in seinem Beruf arbeitet, wegen gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro. Dies entspricht 150 Tagessätzen à 15 Euro.

Die Richterin betonte, dass zum Glück nicht noch Schlimmeres passiert sei, verwies aber deutlich auf die Unverhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung in einer ohnehin schon belastenden Pflegesituation.

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