Betrug mit Entlastungsbetrag: So schützen Sie Ihr Pflegebudget vor Abzockern
Betrug mit Entlastungsbetrag: Schutz vor Abzockern

Gefährliche Masche: Betrüger plündern Entlastungsbudget von Pflegebedürftigen

Für viele Pflegebedürftige stellt der sogenannte Entlastungsbetrag eine wichtige finanzielle Unterstützung im Alltag dar. Mit monatlich 131 Euro können sie beispielsweise Hilfe bei der Haushaltsführung, beim Einkaufen oder bei der Körperpflege bezahlen. Doch genau dieses Budget wird zunehmend zum Ziel krimineller Machenschaften.

Wie Betrüger systematisch vorgehen

Unseriöse Anbieter geben sich als seriöse Pflegedienstleister aus und nutzen gezielt das Vertrauen sowie die Unwissenheit pflegebedürftiger Menschen aus. Pascal Bading, Projektleiter Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin, warnt: „Die uns bekannten Fälle zeigen, dass einzelne Anbieter gezielt das Vertrauen und die Unwissenheit pflegebedürftiger Menschen ausnutzen.“

Eine häufige Betrugsmasche funktioniert nach folgendem Muster:

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  1. Die Betrüger führen ein scheinbar harmloses Erstgespräch mit der pflegebedürftigen Person.
  2. Sie lassen ein Formular unterschreiben, das angeblich nur die Teilnahme am Gespräch bestätigt.
  3. Durch diese Unterschrift erhalten sie Zugang zur Unterschriftsprobe und häufig auch zur Krankenversicherungsnummer.
  4. Im Anschluss rechnen die Betrüger mit gefälschten Unterschriften erfundene Leistungen bei der Pflegekasse ab.

Eine weitere Variante: Betrüger legen Pflegebedürftigen Abtretungserklärungen vor, die es ihnen ermöglichen, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Auch hier werden anschließend nie erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt.

Erst die leere Kasse verrät den Betrug

Die meisten Betroffenen bemerken den Betrug erst, wenn sie selbst eine Leistung in Anspruch nehmen möchten und erfahren, dass ihr Entlastungsguthaben unerklärlicherweise aufgebraucht ist. Zu diesem Zeitpunkt haben die Betrüger oft bereits mehrere Monatsbeträge abgeschöpft.

Vier wirksame Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige

1. Regelmäßige Kontrolle des Entlastungsbudgets

Verbraucherschützer empfehlen, regelmäßig eine Übersicht über das aktuelle Guthaben und die getätigten Abrechnungen bei der Pflegekasse anzufordern. Nur wer sein Budget im Blick behält, kann Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkennen.

2. Gründliche Prüfung der Anbieter

Der Entlastungsbetrag darf nur für Anbieter eingesetzt werden, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind. Eine zuverlässige Quelle für seriöse Dienstleister ist das Portal „Pflegelotse.de“ des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

3. Kostenerstattung als bevorzugte Abrechnungsart

Pflegebedürftige sollten die direkte Kostenerstattung der indirekten Abrechnung über Dritte vorziehen. Bei der Kostenerstattung legen sie zunächst selbst das Geld aus und lassen sich die Kosten im Nachhinein von der Pflegekasse erstatten. Diese Methode bietet einen besseren Überblick über die tatsächlich entstandenen Kosten.

4. Bei Verdacht sofort handeln

Wer den Verdacht hat, dass Betrüger das eigene Entlastungsbudget missbrauchen, sollte umgehend sowohl die Pflegekasse als auch die Polizei informieren. Je schneller gehandelt wird, desto größer sind die Chancen, weiteren Schaden zu verhindern und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Beratungsangebote nutzen

Bei Unsicherheiten oder Fragen zum Entlastungsbetrag stehen verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung:

  • Pflegestützpunkte vor Ort
  • Pflegerechtsberatungen der Verbraucherzentralen
  • Sozialverbände und Wohlfahrtsorganisationen

Diese Einrichtungen bieten nicht nur Informationen über seriöse Anbieter, sondern unterstützen auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Pflegekassen und bei der Aufklärung von Betrugsfällen.

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