Betrug mit dem Entlastungsbetrag: Wie Pflegebedürftige ihr Budget schützen können
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad ab 1 haben monatlich Anspruch auf 131 Euro Entlastungsbetrag. Dieses Budget kann für Unterstützung im Haushalt, etwa bei der Wäsche, dem Einkauf oder der Zubereitung von Mahlzeiten, verwendet werden. Nicht genutztes Geld wird bei der Pflegekasse angespart und kann bis Ende Juli des Folgejahres in Anspruch genommen werden.
Unseriöse Anbieter nutzen Vertrauen und Unwissenheit aus
Leider häufen sich Betrugsfälle rund um den Entlastungsbetrag. Unseriöse Anbieter versuchen immer häufiger, Leistungen bei der Pflegekasse abzurechnen, die nie erbracht wurden. Pascal Bading, Projektleiter für Pflegerechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin, warnt: „Die uns bekannten Fälle zeigen, dass einzelne Anbieter gezielt das Vertrauen und die Unwissenheit pflegebedürftiger Menschen ausnutzen.“
Betroffene merken oft erst dann, dass etwas nicht stimmt, wenn sie eine andere Leistung von der Pflegekasse erstatten lassen wollen und feststellen, dass ihr Entlastungsguthaben unerklärlicherweise aufgebraucht ist.
So gehen die Betrüger vor
Eine häufige Betrugsmasche funktioniert wie folgt: Anbieter führen ein Erstgespräch mit der pflegebedürftigen Person und lassen sie ein Formular unterschreiben, das die Teilnahme bestätigt. Auf diese Weise erfahren sie, wie die Unterschrift aussieht und welche Krankenversicherungsnummer vorliegt.
Im Anschluss versuchen die Betrüger, im Namen der pflegebedürftigen Person und mit gefälschter Unterschrift Leistungen nach dem Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse abzurechnen – für Dienstleistungen, die nie erbracht wurden. Teilweise werden Pflegebedürftigen auch Abtretungserklärungen untergeschoben, um erfundene Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Vier wichtige Tipps zum Schutz vor Betrug
1. Das Entlastungsbudget im Blick behalten: Pflegebedürftige sollten regelmäßig eine Übersicht von ihrer Pflegekasse anfordern, um zu prüfen, wie viel Geld noch verfügbar ist und welche Leistungen abgerechnet wurden.
2. Anbieter sorgfältig prüfen: Der Entlastungsbetrag darf nur für Anbieter eingesetzt werden, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind. Eine gute Quelle zur Überprüfung ist das Portal „Pflegelotse.de“ des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung beim örtlichen Pflegestützpunkt oder bei den Pflegerechtsberatungen der Verbraucherzentralen.
3. Kostenerstattung als Abrechnungsart bevorzugen: Indem Pflegebedürftige die Kosten zunächst selbst auslegen und sich im Anschluss von der Pflegekasse erstatten lassen, behalten sie einen besseren Überblick über ihre Ausgaben.
4. Bei Verdacht sofort handeln: Wer den Verdacht hat, dass Betrüger das eigene Entlastungsbudget nutzen, sollte umgehend die Pflegekasse und die Polizei informieren.
Durch regelmäßige Kontrollen und eine sorgfältige Auswahl der Anbieter können Pflegebedürftige ihr Budget wirksam schützen und sicherstellen, dass die finanziellen Mittel tatsächlich für notwendige Unterstützung verwendet werden.



