Tanzverbot umgangen: Münchner Clubs feiern an stillen Tagen mit Sondergenehmigungen
Münchner Clubs feiern trotz Tanzverbot an stillen Tagen

Tanzverbot umgangen: Münchner Clubs feiern an stillen Tagen mit Sondergenehmigungen

Mit den sogenannten "stillen Tagen" im April tritt in Bayern erneut das umstrittene Tanzverbot in Kraft. Dennoch planen zahlreiche Münchner Clubs, Bars und Tanzschulen, an diesen Tagen Partys und Konzerte zu veranstalten – dank spezieller behördlicher Genehmigungen und eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Drei stille Tage mit Tanzverbot im April 2026

Bayern kennt neun "stille Tage" pro Jahr, an denen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, untersagt sind. Der April 2026 bringt gleich drei solcher Tage mit sich: Gründonnerstag (2. April), Karfreitag (3. April) und Karsamstag (4. April). Das Tanzverbot gilt am Gründonnerstag ab 2 Uhr und an Karfreitag sowie Karsamstag jeweils ab Mitternacht. Ausnahmen sind nur mit einer offiziellen Genehmigung möglich.

Der Protest gegen dieses Gesetz, das an hohen christlichen Feiertagen das Tanzen verbietet, wächst kontinuierlich. Seit vielen Jahren setzt sich der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) aktiv gegen das Musik- und Tanzverbot in Bayern ein.

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60 Veranstaltungen gegen das Tanzverbot

Basierend auf einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2016 organisiert der bfg München seit 2017 regelmäßig die "Heidenspaß-Partys", die dem landesweiten Tanzverbot trotzen. In diesem Jahr sind insgesamt 60 Events in München an den stillen Tagen geplant. 27 Münchner Clubs, Bars und Tanzschulen beteiligen sich an diesem Protest.

Das größte Event findet am Gründonnerstag, dem 2. April, statt. Zum dritten Mal wird in München die "Clubrevolution" ausgerichtet, Bayerns größte Party gegen das Tanzverbot. Im Vorverkauf kostet ein Ticket 10 Euro, was den Eintritt in alle 21 teilnehmenden Clubs und Bars ohne weitere Kosten ermöglicht.

Strenge Auflagen für die Genehmigungen

Damit diese Veranstaltungen überhaupt stattfinden können, mussten beim Kreisverwaltungsreferat München spezielle Genehmigungen beantragt werden. Die Erlaubnis ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft:

  • Zu Beginn jeder Veranstaltung muss der Bund für Geistesfreiheit eine fünftägige Einführung halten.
  • Während der Veranstaltung muss alle 90 Minuten eine Durchsage erfolgen, die auf den besonderen Charakter der Veranstaltung hinweist.
  • Die Organisation muss ihren Einsatz für Bürgerrechte, Demokratie und ihre Weltanschauung erläutern.

Teilnehmende Locations in München

Folgende Locations in München bieten an den stillen Tagen im April Veranstaltungen an:

  • 089 Bar Bistro No.2
  • Disco Box
  • Filmcasino
  • Freiheitshalle
  • Gin City
  • Goldener Reiter
  • Helene Liebt Dich
  • ImportExport
  • Kölsch Bar
  • La Casita
  • Lenbachs Milchbar
  • Nachtgalerie
  • Neuraum
  • New York Club
  • P1
  • Pacha
  • Palais
  • Prosecco Bar
  • Roody
  • Schlagergarten
  • Shamrock
  • Sweet Club
  • The Keg Bar
  • Unterdeck
  • Vintage Club

Veranstaltungen nicht gegen Gläubige gerichtet

Assunta Tammelleo, Kulturbühnenbetreiberin und Vorsitzende des bfg München, betont in einer Pressemitteilung: "Alle Menschen sind herzlich eingeladen, an unseren Partys teilzunehmen. Mit 'alle' meinen wir wirklich alle – nicht nur Ungläubige, sondern auch Gläubige, Andersdenkende und Zweifelnde jeden Alters, Geschlechts, sexueller Orientierung und Herkunft."

"Es geht uns um ein Bürgerrecht", erklärt Tammelleo. "Wir lehnen es ab, dass der bayerische Staat der Bevölkerungsmehrheit eine religiöse Praxis einer einzelnen Religionsgemeinschaft aufzwingt." Gleichzeitig stellt sie klar, dass diese Veranstaltungen nicht gegen gläubige Menschen gerichtet seien: "Wer an diesen Tagen nicht feiern möchte, dem steht das frei. Aber andere Menschen, die diesen Glauben nicht teilen, dürfen nicht dazu gezwungen werden."

Forderung nach Liberalisierung des Feiertagsgesetzes

Tammelleo fordert die Abschaffung der Tanz- und Feierverbote im bayerischen Feiertagsgesetz: "Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle. In einem demokratischen Rechtsstaat haben sie keinen Platz. Unser Ziel ist es, diese obrigkeitsstaatlichen Relikte abzuschaffen."

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Sie argumentiert: "Warum sollte jemand an stillen Tagen nicht tanzen dürfen? Woran sollte sich ein gläubiger Christ stören, wenn an Allerheiligen eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen vorzuschreiben, wie sie ihre Freizeit an Feiertagen verbringen sollen."

Tammelleo betont jedoch, dass der bfg München keine gesetzlichen Feiertage abschaffen wolle. "In einem zunehmend säkulareren Land können wir uns eine Umbenennung von Feiertagen gut vorstellen. Zudem plädieren wir für andere gesetzliche Feiertage wie den Internationalen Frauentag am 8. März, den Tag der Befreiung am 8. Mai oder den Tag der Menschenrechte am 10. Dezember."