Späte Gerechtigkeit: München gibt Nazi-Raubkunst an Erben des jüdischen Bankiers zurück
München gibt Nazi-Raubkunst an Erben jüdischen Bankiers zurück

Späte Gerechtigkeit: München gibt Nazi-Raubkunst an Erben zurück

In einem bedeutenden Akt der Wiedergutmachung haben die Pinakotheken in München ein wertvolles Gemälde, das während der NS-Zeit geraubt wurde, an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben. Das Werk „Interieur mit Kindern (Die Geschwister)“ des renommierten jüdischen Malers Lesser Ury (1861–1931) geht nun an die Nachfahren des Berliner Bankiers Curt Goldschmidt über. Diese Restitution markiert einen wichtigen Schritt in der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Kunstraubverbrechen.

Das tragische Schicksal der Familie Goldschmidt

Die Nationalsozialisten trieben das angesehene Bankhaus Goldschmidt systematisch in den Ruin. Ein Konkursverwalter versteigerte daraufhin den gesamten Familienbesitz, darunter auch das wertvolle Ury-Gemälde. Bei der Auktion erzielte das Kunstwerk lediglich einen Schätzpreis von 800 Reichsmark – ein Bruchteil seines tatsächlichen Wertes. Im Jahr 1937 gelang Curt Goldschmidt die Flucht nach Paris, doch als deutsche Truppen Frankreich besetzten, musste er untertauchen und versteckt leben. Er verstarb am 31. März 1947 in der französischen Hauptstadt.

Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) betonte die symbolische Bedeutung dieser Rückgabe: „Curt Goldschmidts Schicksal steht stellvertretend für das vieler jüdischer Sammler und Mäzene. Die Verfolgung durch den Nationalsozialismus brachte ihn um sein Vermögen und seine Kunstsammlung; sein Leben konnte er nur durch Flucht retten.“

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Eine verschlungene Provenienzgeschichte

Der weitere Verbleib des Gemäldes nach der Zwangsversteigerung blieb lange im Dunkeln. Erst 1940 tauchte es bei einer Kölner Auktion wieder auf – mit dem verhängnisvollen Vermerk „nicht arischer Besitz“. Danach verlor sich die Spur für mehr als drei Jahrzehnte. Im Jahr 1972 erwarben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen das Werk für ihre Sammlungen, ohne die vollständige Provenienz zu kennen.

Erst durch intensive Forschungsarbeiten konnte die wahre Herkunft des Bildes geklärt werden. Anton Biebl, Leiter der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, erklärte: „Wir geben ein Werk zurück, das nicht nur ein bedeutendes Beispiel der Kunst Lesser Urys ist, sondern zugleich die Geschichte jüdischer Sammler und Mäzene im Berlin der frühen Moderne widerspiegelt.“ Biebl hatte sein Amt angetreten, nachdem Bayern wegen schleppender Rückgaben von Raubkunst in die Kritik geraten war.

Die doppelte jüdische Provenienz

Biebl wies besonders auf die besondere Bedeutung des Kunstwerks hin: „Die Rückgabe würdigt die doppelte jüdische Provenienz des Gemäldes – von seinem Schöpfer über seine Sammler bis hin zu seinem Verlust infolge nationalsozialistischer Verfolgung.“ Das Gemälde vereint somit mehrere historische Dimensionen: Es stammt von einem jüdischen Künstler, gehörte jüdischen Sammlern und ging durch systematische Verfolgung verloren.

Lesser Ury, der Schöpfer des Werkes, hatte sich vor allem mit seinen Berliner Straßen- und Kaffeehausszenen sowie stimmungsvollen Landschaftsdarstellungen im Abendlicht einen Namen gemacht. Seine Werke gelten als wichtige Zeugnisse des jüdischen Kulturlebens im Berlin der Weimarer Republik.

Ein Schritt der Versöhnung

Die Erben der Familie Goldschmidt zeigten sich tief bewegt und dankbar für die Rückgabe. Sie lobten ausdrücklich die Bemühungen Bayerns um eine gründliche Aufarbeitung der Vergangenheit. Diese Restitution stellt nicht nur eine späte Gerechtigkeit für die betroffene Familie dar, sondern sendet auch ein wichtiges Signal für den verantwortungsvollen Umgang mit historischem Unrecht im Kunstbereich.

Die Rückgabe des Ury-Gemäldes markiert einen weiteren Meilenstein in den laufenden Bemühungen deutscher Museen, während der NS-Zeit unrechtmäßig erworbene Kunstwerke an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Nachfahren zurückzugeben. Dieser Prozess der Provenienzforschung und Restitution bleibt eine fortwährende moralische Verpflichtung.

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