Britisches Gericht bestätigt Verbot von Palestine Action
Gericht bestätigt Verbot von Palestine Action

Die britische Regierung hat einen juristischen Erfolg erzielt: Das Verbot der propalästinensischen Protestgruppe „Palestine Action“ ist von einem Berufungsgericht in London als rechtmäßig bestätigt worden. Das Gericht gab dem Innenministerium damit Recht, nachdem eine vorherige Entscheidung im Februar anders ausgefallen war.

Urteil: Verhältnismäßiger Eingriff in Meinungsfreiheit

Die Richter urteilten, dass das Verbot einen „gerechtfertigten und verhältnismäßigen“ Eingriff in die Meinungsfreiheit darstelle. Die Vorsitzende Richterin Sue Carr betonte, dass die Organisation offen zu Gewalt aufrufe, die Terrorismus gleichkomme. „Palestine Action“ habe wiederholt Gewalt und Sachbeschädigungen als Teil ihrer Strategie eingesetzt.

Hintergrund des Verbots

Die Gruppe war im vergangenen Sommer von der Regierung unter Premierminister Keir Starmer auf Grundlage eines Anti-Terror-Gesetzes als terroristische Vereinigung eingestuft und verboten worden. Auslöser waren Aktionen, bei denen Aktivisten auf einen Luftwaffenstützpunkt eindrangen und Flugzeuge der Royal Air Force mit Farbe besprühten.

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Der High Court hatte das Verbot im Februar zunächst als rechtswidrig bezeichnet, woraufhin die Regierung Berufung einlegte. Das Verbot blieb während des Berufungsverfahrens in Kraft und wurde nun bestätigt.

Reaktionen und weitere Schritte

Die Mitbegründerin der Gruppe, Huda Ammori, kündigte an, Berufung beim Supreme Court einlegen zu wollen und den Fall gegebenenfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Seit dem Verbot wurden bei Unterstützungskundgebungen laut Amnesty International mehr als 3.000 Menschen festgenommen.

Die Gruppe verurteilt den Krieg im Gazastreifen, der durch den Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ausgelöst wurde, und richtet ihre Aktionen vor allem gegen Rüstungsfabriken.

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