Bis auf den letzten Platz war der Zuschauerraum am Donnerstagnachmittag bei der Anklamer Stadtvertretung gefüllt. Diese kam zur Sondersitzung zusammen, um gleich mehrere CDU-Anträge unter anderem zur städtischen Wohnungsgesellschaft, der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Anklam (GWA) zu behandeln.
Aktueller Zustand des Wohnungsunternehmens wird doch hinter verschlossenen Türen beraten
Im öffentlichen Teil war so unter anderem zunächst der Punkt „Ist-Situation der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH und Ausblick auf die Zukunft“ als Bericht der Geschäftsführung angesetzt. Dieser wurde jedoch auf Anraten der Kommunalaufsicht in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verschoben. Besonders für die interessierten Angestellten, die sich wahrscheinlich mehr Informationen erhofft hatten, tue ihm das durchaus leid, so Bürgervorsteher Andreas Brüsch, dennoch müsse der Schutz des Unternehmens in der Stadtvertretung eben auch berücksichtigt werden.
GWA-Angestellte im Publikum
Nicht zuletzt ist in dieser Woche bekannt geworden, dass Mitarbeiter des Unternehmens sich bereits mehrfach schriftlich, aber anonym mit Sorgen um das Unternehmen an die Geschäftsführung, den Betriebsrat und mittlerweile auch an den Aufsichtsrat gewandt hatten. Den anwesenden GWA-Angestellten gab Bürgervorsteher dann zum Schluss der öffentlichen Sitzung noch den Hinweis mit auf den Weg: „Ich weiß, dass gesagt wurde, diese Schreiben seien ohne Namen der Unterzeichner nichtig, das stimmt so nicht. Lassen Sie sich nicht irritieren“, so Brüsch.
GWA-Leitung kommt nicht zur Sitzung
Bei der dann in die nicht öffentliche Sitzung verschobenen Information gab es indes auch für die Stadtvertreter zur GWA zumindest von der Geschäftsführung wenig bis nichts zu erfahren – von der Unternehmensleitung war schlichtweg niemand gekommen. Geschäftsführer Jens Kiel habe sich bereits einige Tage zuvor krank abgemeldet, die daraufhin durch die Stadt sogar schriftlich eingeladene Prokuristin Katja Gaedtke sei am Donnerstag wohl im Unternehmen, jedoch für den Bürgervorsteher noch nicht mal mehr telefonisch erreichbar gewesen, berichtet Brüsch. „Ich wünsche beiden natürlich gute Besserung, sollte ein Krankheitsfall vorliegen“, sagt dieser. Dennoch hätte das Fehlen aus seiner Sicht einen sehr faden Beigeschmack, weshalb er auch eine schriftliche Erklärung von der GWA-Führung einfordern werde, kündigt Brüsch an. Weiterhin fordere er die Geschäftsführung auf, den nun ausgebliebenen Bericht schriftlich und möglichst zeitnah innerhalb der nächsten 14 Tage der Stadtvertretung zukommen zu lassen. „Die Stadtvertretung ist das höchste Gremium für die GWA mit Informationsrechten und Berichtspflichten“, betont er. Dass so viele Mitarbeiter wie noch nie zur Sitzung anwesend waren und ihr Interesse zeigen, sollte indes jedem Stadtvertreter und auch der Geschäftsführung zu denken geben, fordert er. „Bedenken in der Belegschaft dürfen nicht im Sande verlaufen“, so der Bürgervorsteher.
Stadtvertretung stimmt für neue Rechtsberatung zum Gesellschaftsvertrag
Im öffentlichen Teil gab es dann zumindest noch einen Beschluss der Stadtvertretung zur GWA, der mit großer Mehrheit gefasst wurde. So ist das Präsidium der Stadtvertretung nun damit beauftragt, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister und in Rücksprache mit dem GWA-Aufsichtsrat, zur nächsten Stadtvertretersitzung die Beauftragung einer fachlich kompetenten Fachanwaltskanzlei vorzubereiten, die den Gesellschaftsvertrag des städtischen Wohnungswirtschaftsunternehmens überarbeiten soll. Die bislang beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Kopp, Kirchhoff und Partner sei dabei aufgrund eines möglichen Interessenkonflikts mit ihren bisherigen Aufträgen für die Stadt und GWA auszuschließen.
Neuer Vertrag bis Ende 2026
Eine externe Beratung des GWA-Aufsichtsrates durch den Anklamer Rechtsanwalt Wolfgang Hannak hatte bereits Handlungsbedarf beim Gesellschaftsvertrag festgestellt. Dabei wurde vor allem die Rolle und der Einfluss der Gesellschafterversammlung, der der Bürgermeister vorsteht, kritisiert. Laut Beschluss, der durch die CDU zunächst eingebracht und dann durch einen Änderungsantrag der Initiative für Anklam ersetzt wurde, soll das Verfahren zudem zügig vorangebracht werden. So ist vorgesehen, dass bis zum 30. September bereits eine geänderte Fassung vorliegen sollte, die dann in den städtischen Gremien beraten und bis zum Jahresende dann auch beschlossen werden soll. Die CDU zog alle ihre weiteren Anträge zum Umgang mit der GWA und strittige Fragen zum Verwaltungshandeln anschließend zurück.



