Scharfe Kritik an AfD-Frühschoppen mit Björn Höcke im Bayerischen Landtag
Kritik an AfD-Frühschoppen mit Höcke im Landtag

Scharfe Reaktionen auf geplanten AfD-Frühschoppen mit Björn Höcke

Die bayerische AfD-Landtagsfraktion hat für Samstagmittag zu einem parlamentarischen Weißwurstfrühstück mit Thüringens AfD-Chef Björn Höcke eingeladen. Diese Einladung stößt bei den anderen Fraktionen im Landtag auf deutliche Ablehnung und scharfe Kritik.

Entschiedene Worte von CSU und Grünen

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek äußerte sich deutlich: „Wir brauchen kein rechtsextremes Geschwätz im bayerischen Landtag“. Er verwies darauf, dass die AfD-Abgeordneten bereits genug „wirres Zeug“ redeten. Gleichzeitig relativierte er: „Wir sollten aber den Auftritt eines Radikalen nicht größer machen als er ist - unsere Demokratie ist stärker“. Holetschek vermutete, die AfD suche bewusst eine neue Opferrolle.

Noch schärfer fielen die Äußerungen der Grünen aus. Fraktionschefin Katharina Schulze warnte: „Die AfD hat Böses im Sinn - mit unseren Menschen, unserem Land und unserer Demokratie“. Sie beschuldigte die Partei, auf bayerische Werte zu spucken und zuzulassen, dass Höcke mit seinen Positionen die Ehre des Landtags beschmutze. Schulze bezeichnete die AfD als Schande für Bayern und forderte erneut die Prüfung eines Verbotsverfahrens.

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Positionierung am rechten Rand

Landtagsvizepräsident Ludwig Hartmann von den Grünen interpretierte die Einladung als klare politische Positionierung: „Die Einladung von Björn Höcke in den Landtag zeigt die Positionierung der bayerischen AfD am äußersten rechten Rand“. Er verwies auf Höckes faschistische und demokratiefeindliche Äußerungen und sah in der Einladung ein alarmierendes Signal für die Demokratie.

Rechtliche Einordnung der Veranstaltung

Aus der Landtagsverwaltung hieß es, die AfD-Fraktion habe zu einem „parlamentarischen Frühschoppen“ eingeladen, ähnlich wie andere Fraktionen dies auch tun. Grundsätzlich sei es keiner Fraktion erlaubt, Werbe- oder Wahlkampfveranstaltungen im Landtag abzuhalten. Die Verwaltung gehe davon aus, dass sich die AfD daran halten werde.

In der offiziellen Stellungnahme betonte die Verwaltung, aus der Ankündigung sei nicht ersichtlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt oder die Würde des Hauses verletzt werde. Dies gelte auch bei Anwesenheit Höckes.

Parallel laufende juristische Auseinandersetzungen

Parallel zum Landtagsfrühschoppen darf Björn Höcke am Wochenende bei zwei AfD-Wahlkampfveranstaltungen in öffentlichen Hallen sprechen – einmal im Allgäu und einmal in Oberfranken. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die beiden Auftritte in einem Eilverfahren für zulässig erklärt.

Die betroffenen Kommunen hatten zuvor versucht, Höckes Reden mit juristischen Mitteln zu verhindern. Hintergrund sind zwei rechtskräftige Verurteilungen Höckes wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole. Trotz dieser Vorstrafen entschied der Verwaltungsgerichtshof zugunsten der Veranstaltungen.

Die politische Debatte um den Umgang mit der AfD und ihren prominenten Vertretern zeigt sich damit auf mehreren Ebenen gleichzeitig – im parlamentarischen Betrieb des Landtags und bei öffentlichen Wahlkampfveranstaltungen in bayerischen Kommunen.

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