Bremer Bürgerschaft lehnt Misstrauensanträge gegen Linken-Senatorinnen ab
Die CDU-Fraktion ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Bremer Senatorinnen Kristina Vogt und Claudia Bernhard von ihren Ämtern zu entfernen. Die Bremische Bürgerschaft lehnte die entsprechenden Misstrauensanträge am Dienstag mehrheitlich ab und bewahrte damit die Regierungsstabilität des kleinsten Bundeslandes.
Stimmverhältnis und notwendige Mehrheit
Für den Antrag gegen Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt stimmten 39 Abgeordnete, während 38 Abgeordnete Gesundheitsministerin Claudia Bernhard das Vertrauen entziehen wollten. Für einen erfolgreichen Misstrauensantrag wären jeweils mindestens 44 Stimmen erforderlich gewesen. Bei der geheimen Abstimmung gab es weder Enthaltungen noch ungültige Stimmzettel, was die klare Positionierung der Parlamentarier unterstreicht.
Vorwürfe der Opposition
CDU-Fraktionsvorsitzende Wiebke Winter begründete die Anträge mit dem Vorwurf, die Linke und ihre Senatorinnen würden „Linksextremismus zumindest offen tolerieren“. Als Belege nannte sie vier konkrete Beispiele:
- Ein Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs, der von den Linken nominiert worden war, soll bei der Enttarnung eines mutmaßlichen V-Manns beteiligt gewesen sein.
- Bei der Linksfraktion arbeite ein Mitglied der Interventionistischen Linken (IL), die laut Verfassungsschutz zur gewaltorientierten linksextremistischen Szene zählt.
- Ein Abgeordneter habe sein Büro zeitweise der Roten Hilfe zur Verfügung gestellt, die ebenfalls als gewaltorientierte linksextremistische Organisation eingestuft wird.
- Ein Parteitagsbeschluss der Linken, der mit den Stimmen der Senatorinnen verabschiedet wurde, bezeichnete die Interventionistische Linke als Teil einer „kritischen Zivilgesellschaft“.
„Die Linke untergräbt das Vertrauen in den Staat“, erklärte Winter und bezeichnete den Parteitagsbeschluss als „Offenbarungseid für die Senatorinnen, die sich sonst so gern einen bürgerlichen Anstrich geben“.
Unterstützung aus der Regierungskoalition
Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) stellte sich deutlich hinter die beiden Senatorinnen. „In den vergangenen sechseinhalb Jahren hätten beide tadellos gearbeitet“, betonte der SPD-Politiker. „Es gibt auch keinerlich Anlass, wenn man ehrlich ist, ernsthaft an ihrer persönlichen demokratischen Verlässlichkeit zu zweifeln.“
Zwar kritisierte Bovenschulte den umstrittenen Parteitagsbeschluss der Linken als falsch, bezeichnete die Forderung nach einem Misstrauensvotum jedoch als „überzogen und unverhältnismäßig“. „Die wirklichen Probleme in unserem Land sind ganz sicher nicht Kristina Vogt und Claudia Bernhard“, so der Bürgermeister.
Oppositionelle Unterstützung und Ablehnung
Die Fraktionen von FDP und Bündnis Deutschland schlossen sich dem CDU-Antrag an, während die parlamentarische Gruppe Bürgerallianz Bremen/Bremerhaven dagegen stimmte. Diese begründete ihre Ablehnung damit, dass den beiden Senatorinnen persönlich nichts vorzuwerfen sei.
Nelson Janßen, Fraktionsvorsitzender der Linken, kritisierte die Anträge scharf: „Die vorliegenden Misstrauensanträge sind Missbrauch eines parlamentarischen Instrumentes.“ Auch die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen stärkten den Senatorinnen den Rücken und sicherten so deren Verbleib im Amt.
Historischer Kontext von Misstrauensanträgen in Bremen
Einzelne Regierungsmitglieder können bundesweit nur in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Bremen abgewählt werden. In Bremen ist diese Möglichkeit in Artikel 110 der Landesverfassung geregelt, der vorsieht, dass mindestens ein Viertel der Bürgerschaftsmitglieder einen entsprechenden Antrag stellen muss.
Von insgesamt 24 Misstrauensanträgen in der Bremer Geschichte war bislang nur einer erfolgreich: 1995 musste der damalige Grünen-Umweltsenator Ralf Fücks im Zuge der sogenannten „Piepmatz“-Affäre seinen Posten räumen. Zuletzt war die CDU-Fraktion im August 2024 mit einem Misstrauensantrag gegen die damalige Bildungssenatorin Sascha Aulepp gescheitert.
Die aktuelle Entscheidung sichert die Kontinuität in der Bremer Landesregierung und verhindert eine weitere politische Instabilität in dem Stadtstaat, der bereits mit zahlreichen strukturellen Herausforderungen konfrontiert ist.



