„Es zerreißt mir das Herz“, sagt Laura Bachmann. Die junge Mutter aus Edensbach bei Waldburg in Baden-Württemberg steckt in einer ausweglosen Situation: Ihr Mann ist tragisch verstorben, und ihre fünfjährige Tochter muss betreut werden. Doch es findet sich kein geeigneter Kita-Platz in der Region Oberschwaben/Allgäu. Die Folge: Die Tochter lebt vorübergehend 900 Kilometer entfernt in Rostock bei der Großmutter.
Ein Neuanfang mit Hindernissen
Laura Bachmann stammt aus Rostock, lebte zeitweise in Wittenberg und ist nun nach Edensbach gezogen. Am 4. April 2026 trat sie ihre Stelle als stellvertretende Museumsleiterin im Schloss Waldburg an. „Ich bin sehr froh, dass ich den Job bekommen habe“, erklärt die studierte Asienwissenschaftlerin. „Als alleinerziehende Mutter bin ich auf das Geld angewiesen.“ Die Stelle war als Vollzeitstelle ausgeschrieben.
Bei der Vertragsunterzeichnung vertraute Bachmann darauf, dass sie einen Kita-Platz für ihre Tochter erhalten würde. Schließlich besteht in Deutschland ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Laut § 24 SGB VIII haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege.
Der Haken: Keine Ganztagsbetreuung
Der Kindergarten Vogelnest in Waldburg sagte zwar die Aufnahme von Bachmanns Tochter zu, jedoch nur an zwei Tagen pro Woche bis 14:30 Uhr und freitags nur bis 14 Uhr – das sind die regulären Öffnungszeiten. Eine andere Kita steht nicht zur Verfügung, auch nicht im zwölf Kilometer entfernten Ravensburg.
Da Bachmann bereits in Vollzeit im Schloss Waldburg arbeitet, bleibt vorerst nur eine Lösung: Die Tochter muss bei der Großmutter in Rostock bleiben – 900 Kilometer von Edensbach entfernt. „Mein Kind ist bei der Oma gut aufgehoben“, sagt Bachmann. „Aber mir tut die Trennung natürlich sehr weh. Das kann keine Dauerlösung sein.“
Alle Beteiligten suchen nach Lösungen
Das Jugendamt hat Bachmann angeboten, eine private Ganztagsbetreuung im Anschluss an die Kindergartenzeiten zu finanzieren. Dafür müsste sich jedoch eine ausgebildete Betreuungsperson finden. „Wir haben überall gefragt“, berichtet Bachmann, „aber im Umkreis von zehn Kilometern verfügt scheinbar niemand über eine entsprechende Ausbildung.“
Eine zweite Option: Das Jugendamt würde sich an den Kosten einer Ausbildung beteiligen, falls jemand das Kind betreuen möchte. Auch hier fand sich bislang niemand. Eine dritte Möglichkeit wäre, dass der Kindergarten Vogelnest die Betreuungszeiten auf 17 Uhr ausweitet. Dafür müsste jedoch Personal eingestellt werden, was sich bei der geringen Anzahl an Kindern nicht rechnet.
Obwohl ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht, beinhaltet dieser nicht zwingend eine Ganztagsbetreuung. Da Jugendamt und Gemeinde nach Kräften helfen, ist rechtlich alles korrekt – das hilft Bachmann aber nicht weiter.
Große Unterschiede zwischen Ost und West
Bachmann zeigt sich überrascht: „Ich hätte nie gedacht, dass die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland so groß sind. Ich zahle in Waldburg die dreifache Miete, die Kita-Kosten wären dreimal so hoch – und dafür bekomme ich nicht mal eine Ganztagsbetreuung. Das hätte ich nie gedacht.“
Sie hofft, dass sich über diesen Aufruf doch noch eine Betreuungsperson findet – entweder fertig ausgebildet oder mit der Bereitschaft, eine kurze Ausbildung zu durchlaufen. Die Betreuungsperson müsste das Kind an drei Nachmittagen pro Woche aus der Kita abholen und bis 17 Uhr betreuen.
Wer kann helfen?
Falls sich keine solche Person findet, müsste die Tochter bis zur Einschulung im Sommer 2027 bei der Großmutter in Rostock bleiben. „Das würde mir das Herz zerreißen“, sagt Laura Bachmann. Interessierte können sich per E-Mail melden: [email protected]



