Oberste Rechnungsprüfer watschen Schwesig-Vertraute wegen ausufernder Kosten ab
In einem Bereich, für den die Sozialministerin zuständig ist, steigen die Kosten stark. Stefanie Drese habe ihre Chefin darüber aber zu lange im Dunkeln gelassen, so der Rechnungshof.
Schon in den Beratungen zum laufenden Doppelhaushalt gehörte sie zu den Positionen, über die am heftigsten gestritten wurde: die Eingliederungshilfe, mit der dafür gesorgt werden soll, dass auch Menschen mit einer Beeinträchtigung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Jetzt hat sich auch Mecklenburg-Vorpommerns Landesrechnungshof (LRH) damit beschäftigt und seine Ergebnisse in einem Sonderbericht zusammengefasst.
Warten auf den Bund treibt Kosten weiter nach oben
Sein Fazit: Die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind im Land nicht optimal organisiert. Zwar werden die Rahmenbedingungen durch ein Bundesgesetz bestimmt. Land und Kommunen können es sich angesichts der dynamischen Ausgabensteigerungen finanziell aber nicht leisten, auf dessen Gegensteuern zu warten. „Mecklenburg-Vorpommern muss schnellstmöglich selbst mit konkreten Maßnahmen reagieren“, mahnt Rechnungshofs-Präsidentin Martina Johannsen. Denn die Gesamtausgaben für die Leistungen der Eingliederungshilfe stiegen zwar seit 2020 bundesweit stetig an, in MV aber überdurchschnittlich. Hier beliefen sich die Ausgaben 2024 auf 573,1 Millionen Euro. Vier Jahre zuvor waren es noch 398,6 Millionen Euro, das entspricht einem Anstieg von 43,8 Prozent. Zum Vergleich: Der durchschnittliche bundesweite Anstieg lag in diesem Zeitraum bei 36,4 Prozent.
In seinem Sonderbericht rügt der Landesrechnungshof nun fehlende Daten, ausbleibende Digitalisierung und mangelnde Transparenz, die eine Steuerung erschwerten. Dazu käme, dass die teilweise dezentralen Verhandlungen und Abschlüsse bei den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen unnötig viele Ressourcen binden. Und: Bei der Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das zuständige Sozialministerium gebe es Defizite. Es hätte „rechtzeitiger Möglichkeiten zur Kostendämpfung in der Eingliederungshilfe erkennen und nutzen können“, heißt es im Bericht, in dem auch moniert wird, dass das Ministerium die Landesregierung und den Landtag zu lange nicht über relevante Entwicklungen unterrichtet hätte.
Andere Bundesländer, andere Lösungen
Beim Blick auf andere Bundesländer falle auf, dass sie sich im Bereich der Eingliederungshilfe organisatorisch ganz unterschiedlich aufgestellt hätten, heißt es im Bericht. Während in MV die Landkreise und kreisfreien Städte Leistungsträger sind, würden andere Länder diese Aufgabe selbst übernehmen und z. B. dafür Landesämter nutzen. Ein drittes Modell sehe so aus, dass Länder sich die Trägerschaft aufgabenbezogen mit Leistungsträgern der kommunalen Ebene teilen. Der LRH empfiehlt vor diesem Hintergrund, dass die Landesregierung die Erfahrungen anderer Länder analysiert und die eigene Trägerstruktur anhand der gewonnenen Erkenntnisse so überarbeitet, dass sie wirtschaftlicher arbeitet.
Mecklenburg-Vorpommern hat mit Abstand die höchste Empfängerzahl bei der Eingliederungshilfe, 2024 kamen auf 1000 Einwohner 15,9 Anspruchsberechtigte, das ist der mit Abstand höchste Wert unter den Ländern. Zwischen den Kommunen im Land bestehen dem Bericht zufolge aber große Unterschiede, die sich nicht allein aus den Einwohnerzahlen erklären lassen. Das kann daraus resultieren, dass sieben von acht Leistungsträgern ihre Personalausstattung dem LRH gegenüber als unzureichend bewerteten. Lediglich drei von acht Trägern gaben an, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Teilhabepläne fristgerecht erledigen. Der Rechnungshof legt der Landesregierung nahe, die Ursachen für die Unterschiede bei den Leistungszahlen und Ausgaben der Leistungsträger zu analysieren und Schlussfolgerungen abzuleiten.
So reagieren Parteien im Landtag
„Der Bericht des Landesrechnungshofs ist ein deutlicher Warnruf“, konstatierte FDP-Landtagsabgeordnete Barbara Becker-Hornickel. Es sei richtig, dass er eine grundlegende Diskussion über die heutigen Verwaltungs- und Trägerstrukturen anstoße. Die vorgeschlagene stärkere Bündelung von Aufgaben und eine Professionalisierung zentraler Steuerungsstrukturen verdienten eine ernsthafte Prüfung. „Wenn einzelne Kommunen Leistungen sehr unterschiedlich bewilligen, kontrollieren oder organisieren, dann gefährdet das nicht nur Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Gleichbehandlung der Menschen im Land“, so Becker-Hornickel.
„Es ist einfach nicht akzeptabel, dass Teilhabe-Chancen im Land je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen“, betonte auch Anne Shepley, sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Rechnungshofs-Bericht zeige vor allem eines: „Nicht die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen sind das Problem, sondern die unzureichende Steuerung und Ausstattung der Systeme.“



