AfD-Mitarbeiter scheitert auch in zweiter Instanz: Kein Zugang zum Bundestag
Ein Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten ist endgültig mit seinem Versuch gescheitert, gerichtlich die Ausstellung eines Hausausweises für das Parlament zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Freitag, dass die Bundestagsverwaltung dem Mann wegen fehlender Zuverlässigkeit den Ausweis rechtmäßig verweigert hat.
Zuverlässigkeitsprüfung nicht bestanden
Nach der Hausordnung des Bundestags müssen sich Mitarbeiter von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Der Kläger konnte dem Gericht zufolge nicht überzeugend darlegen, dass er diese Anforderung erfüllt. Die Bundestagsverwaltung durfte daher davon ausgehen, dass er wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen oder zu Personen, die mit solchen Stellen zusammenarbeiten, ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Ohne Hausausweis hat der Mitarbeiter grundsätzlich keinen Zutritt zu den nicht öffentlich zugänglichen Gebäuden des Bundestags. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit seinem Beschluss eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Oktober, die nun rechtskräftig ist und nicht mehr angefochten werden kann.
Verbindungen zu russischen Geheimdienstkreisen
Dem Verwaltungsgericht zufolge pflegte der Mann enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangehörigen, der aktiv mit Mitarbeitern russischer Geheimdienste zusammengearbeitet haben soll. Diese Kontakte hätten laut Gerichtsangaben das Ziel verfolgt, sich Zugang zum Bundestag und zur deutschen Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu gefährden.
Die Bundestagsverwaltung sah in diesen Verbindungen ein konkretes Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und wies die Klage des AfD-Mitarbeiters ab.
Mehrere AfD-Mitarbeiter betroffen
Nach Angaben der AfD-Bundestagsfraktion wurde seit der Bundestagswahl vor einem Jahr insgesamt sieben AfD-Mitarbeitern die Ausstellung von Hausausweisen verweigert. AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kündigte an, gegen diese Entscheidungen juristisch vorzugehen. Der aktuelle Fall zeigt jedoch, dass die Gerichte die Position der Bundestagsverwaltung in solchen Sicherheitsfragen unterstützen.
Die Entscheidung unterstreicht die strengen Sicherheitsvorkehrungen des deutschen Parlaments und die Bedeutung der Zuverlässigkeitsprüfungen für alle Personen, die regelmäßigen Zugang zu den geschützten Bereichen des Bundestags benötigen.



