Bundestag darf AfD-Mitarbeiter wegen Russland-Kontakten aussperren - Gericht bestätigt
AfD-Mitarbeiter wegen Russland-Kontakten aus Bundestag ausgesperrt

Bundestag darf AfD-Mitarbeiter wegen Russland-Kontakten aussperren

Der Deutsche Bundestag bleibt für einen Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten in weiten Teilen verschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nun bestätigt, dass die Bundestagsverwaltung dem Mann den Hausausweis wegen fehlender Zuverlässigkeit verweigern durfte. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.

Russland-Kontakte als Sicherheitsrisiko bewertet

Nach Angaben des Gerichts konnte der Kläger nicht überzeugend darlegen, dass er zuverlässig ist. Die Bundestagsverwaltung durfte deshalb davon ausgehen, dass von ihm ein Sicherheitsrisiko ausgeht. Dies begründet sich vor allem in seinen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen sowie zu Personen, die ihrerseits mit russischen Stellen zusammenarbeiten.

Das Verwaltungsgericht stellte zudem fest, dass der Mann enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangehörigen pflegte. Dieser habe aktiv mit Mitarbeitern russischer Geheimdienste zusammengearbeitet. Nach Einschätzung des Gerichts wollten diese sich Zugang zum Bundestag und zur deutschen Politik verschaffen.

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Ziel: Gefährdung der demokratischen Ordnung

Das erklärte Ziel dieser Kontakte sei gewesen, den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Konkret bedeutet die Gerichtsentscheidung, dass der Mitarbeiter nun grundsätzlich nicht in die nicht-öffentlichen Bereiche des Parlamentsgebäudes darf.

Bereits im Oktober hatte das Berliner Verwaltungsgericht in erster Instanz entsprechend entschieden. Grundlage für die Entscheidung ist die Hausordnung des Bundestages, die prinzipiell vorschreibt, dass sich Mitarbeiter von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen müssen.

AfD: Bereits sieben Mitarbeiter betroffen

Wie die AfD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche mitteilte, wurden seit der Bundestagswahl 2025 insgesamt sieben AfD-Mitarbeitern die Ausstellung von Hausausweisen verweigert. AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kündigte an, gegen diese Entscheidungen juristisch vorzugehen.

Der aktuelle Beschluss des Oberverwaltungsgerichts betrifft jedoch einen spezifischen Fall und ist rechtskräftig. Die Entscheidung unterstreicht die hohen Sicherheitsstandards, die für den Zugang zum Deutschen Bundestag gelten, insbesondere wenn Kontakte zu ausländischen staatlichen Stellen bestehen.

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