Berliner Vergewaltigungsfall: Urteil aufgehoben – Neuverhandlung angeordnet
Berliner Vergewaltigungsfall: Urteil aufgehoben

Revision in Berliner Vergewaltigungsfall: Urteil aufgehoben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Berliner Landgerichts im Fall Marvin S. aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Der Angeklagte war wegen einfacher Vergewaltigung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, da sie eine höhere Strafe und eine Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung forderte.

Die Tat

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Marvin S. einer 20-jährigen Frau heimlich Drogen in ein Getränk gemischt. Als die Frau bewusstlos wurde, verging er sich an ihr. Das Landgericht wertete dies als einfache Vergewaltigung, da der Angeklagte keine Gewalt angewendet hatte. Die Verabreichung der Drogen sahen die Richter als fahrlässige Körperverletzung an, da Marvin S. die möglichen gesundheitlichen Folgen nicht bedacht habe.

Entscheidung des BGH

Der BGH beanstandete die rechtliche Bewertung des Landgerichts. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass die heimliche Verabreichung von Drogen zur Herbeiführung der Bewusstlosigkeit als Gewaltanwendung im Sinne des Vergewaltigungsparagrafen zu werten sei. Zudem sei die Verabreichung der Drogen als gefährliche Körperverletzung zu betrachten, da der Täter die konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung in Kauf genommen habe. Der BGH verwies den Fall daher an eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts zurück.

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Reaktionen und Ausblick

Die Staatsanwaltschaft begrüßte die Entscheidung. Sie hatte eine Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung gefordert, was eine deutlich höhere Haftstrafe ermöglicht hätte. Die Verteidigung kündigte an, auch in der neuen Verhandlung auf eine milde Strafe zu plädieren. Der Fall hat in Berlin für Aufsehen gesorgt und wirft ein Schlaglicht auf die rechtliche Bewertung von Vergewaltigungen unter Drogeneinfluss. Experten erwarten, dass das Urteil des BGH die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen beeinflussen wird.

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