Der Bundestag hat die Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. Das Gesetz wurde mit 321 Stimmen der schwarz-roten Koalition angenommen, 268 Abgeordnete stimmten dagegen, zwei enthielten sich. Die Reform tritt schrittweise ab dem 1. Juli 2026 in Kraft und sieht strengere Regeln und härtere Sanktionen für die rund 5,5 Millionen Leistungsbezieher vor.
Kern der Reform ist die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs: Arbeitssuchende müssen künftig eher bereit sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, bevor Weiterbildungen oder andere Maßnahmen greifen. Wer wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt oder Arbeit ablehnt, muss mit Leistungskürzungen oder -streichungen rechnen. Der Name „Bürgergeld“ wird gestrichen.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann verteidigte die Reform: „Wir machen Fördern und Fordern wieder zum Prinzip.“ Ziel sei es, Menschen in Arbeit zu bringen, statt Arbeitslosigkeit zu verwalten. SPD-Politiker Jens Peick betonte, für Mitwirkende ändere sich nichts, während Daniela Rump (SPD) Einsatz forderte.
Die Opposition kritisierte die Pläne scharf. AfD-Abgeordnete Gerrit Huy bemängelte, die Reform entlaste Steuerzahler kaum und verursache hohen Verwaltungsaufwand. Grünen-Politiker Timon Dzienus warf der Koalition vor, „unmenschliche Sanktionen“ einzuführen. Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte: „Sanktionen bringen keine stabile Beschäftigung. Sie setzen auf Angst statt auf Vertrauen.“
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, ist jedoch nicht zustimmungspflichtig. Die Reform war ein zentrales Anliegen der Union im Wahlkampf. Für die SPD ist das Vorhaben sensibel, da sie die Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung mitträgt – gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend.



