Bundestag verweigert Zugang: Mitarbeiter wegen Russland-Kontakten gesperrt
Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten zu Recht den Hausausweis verweigert. Grund dafür sind Kontakte zu russischen staatlichen Stellen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mannes aufkommen ließen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung im Eilverfahren bestätigt und damit die Bedenken der Verwaltung gestärkt.
Gericht bestätigt Sicherheitsbedenken
Die Richter des OVG Berlin-Brandenburg urteilten, dass die Verwaltung berechtigt war, von einem Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages auszugehen. Der betroffene Mitarbeiter habe nicht überzeugend dargelegt, dass er die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar und bestätigt eine frühere Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts.
In der Konsequenz bleibt dem Mann der Zutritt zu nicht-öffentlichen Bereichen des Parlamentsgebäudes verwehrt. Die Hausordnung des Bundestages sowie die Zugangs- und Verhaltensregeln schreiben vor, dass Mitarbeiter von Abgeordneten sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen müssen, bevor ein personalisierter Ausweis ausgestellt wird.
Weitere Klagen anhängig
Das Berliner Verwaltungsgericht wird den Fall noch in der Hauptsache prüfen. Parallel liegen dem Gericht nach Justizangaben zwei weitere Klagen vor. Auch hier geht es um Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten, denen ein Bundestagsausweis verweigert wurde. Diese Verfahren verdeutlichen die anhaltenden Spannungen und Sicherheitsbedenken im politischen Betrieb.
Die Entscheidung des OVG unterstreicht die hohen Anforderungen an die Sicherheit und Integrität des Parlamentsbetriebs. In einer Zeit geopolitischer Unsicherheiten gewinnt die Überprüfung von Kontakten zu ausländischen staatlichen Stellen an Bedeutung.



