Oberverwaltungsgericht bestätigt: Bundestag darf AfD-Mitarbeiter mit Russland-Kontakten aussperren
Gericht: Bundestag darf AfD-Mitarbeiter mit Russland-Kontakten aussperren

Bundestagsverwaltung darf AfD-Mitarbeiter mit Russland-Verbindungen ausschließen – Gericht bestätigt Entscheidung

In einem bedeutenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt, dass die Verwaltung des Deutschen Bundestages einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten den Zugang zum Parlament verweigern darf. Der Mann erhält keinen Hausausweis, da er enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangehörigen unterhält, der aktiv mit Angehörigen russischer Geheimdienste zusammengearbeitet haben soll. Diese Entscheidung ist endgültig und nicht mehr anfechtbar.

Gericht sieht Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Parlaments

Das Gericht urteilte, dass die Bundestagsverwaltung zu Recht davon ausgehen durfte, der Mitarbeiter stelle ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages dar. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Kläger nicht überzeugend darlegen konnte, dass er zuverlässig ist. Laut den Ermittlungen hatten die Personen im Umfeld des Mannes beabsichtigt, sich Zugang zum Bundestag und zur deutschen Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu gefährden.

Mitarbeiter von Abgeordneten müssen sich gemäß der Hausordnung des Bundestages einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. In diesem Fall wurde festgestellt, dass die engen Verbindungen des Mannes zu russischen Geheimdienstkreisen eine solche Zuverlässigkeit in Frage stellen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres auf diese Gefahren hingewiesen und die Weigerung der Bundestagsverwaltung, einen Hausausweis auszustellen, für rechtmäßig erklärt.

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AfD kündigt juristischen Widerstand an

Nach Angaben der AfD-Bundestagsfraktion wurden seit der Bundestagswahl 2025 insgesamt sieben Mitarbeitern die Ausstellung von Hausausweisen verweigert. Der Parlamentsgeschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, kündigte an, gegen diese Entscheidungen juristisch vorzugehen. Die Partei sieht in den Verweigerungen eine politisch motivierte Maßnahme, während die Gerichte und die Bundestagsverwaltung auf Sicherheitsbedenken verweisen.

Der betroffene Mitarbeiter hat durch die Entscheidung keinen Zutritt zu Gebäuden des Bundestages, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dies schränkt seine Arbeitsmöglichkeiten als Mitarbeiter eines Abgeordneten erheblich ein und unterstreicht die strengen Sicherheitsvorkehrungen, die im deutschen Parlament gelten.

Hintergrund: Sicherheitsbedenken und politische Kontroversen

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Spannungen zwischen der AfD und den staatlichen Institutionen in Deutschland. Die Partei steht immer wieder im Fokus von Sicherheitsbehörden, die Verbindungen zu ausländischen Einflussnahmen untersuchen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts unterstreicht die hohen Hürden, die für den Zugang zu sensiblen Bereichen des Bundestages gelten.

Die Entscheidung erfolgte vor dem Hintergrund zahlreicher interner Vorwürfe innerhalb der AfD, die von persönlicher Bereicherung über Seilschaften bis hin zu angeblichen Geheimbünden reichen. Diese internen Konflikte haben die Partei in den letzten Monaten erheblich erschüttert und werden von Medien und politischen Beobachtern aufmerksam verfolgt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit seinem Beschluss klare Grenzen gezogen: Die Sicherheit des Parlaments und der demokratischen Prozesse hat Vorrang vor dem individuellen Zugangsanspruch von Mitarbeitern, deren Zuverlässigkeit aufgrund von Verbindungen zu ausländischen Geheimdiensten in Frage steht.

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