Bundestagsmitarbeiter scheitert mit Eilantrag: Kein Zugang wegen Russland-Kontakten
Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines Abgeordneten zu Recht einen personalisierten Hausausweis verweigert, weil dieser Kontakte zu russischen staatlichen Stellen unterhält. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden und damit eine frühere Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt.
Richter sehen Risiko für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments
Aus Sicht der Richter durfte die Verwaltung davon ausgehen, dass der betroffene Mann ein konkretes Sicherheitsrisiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt. Der Mitarbeiter habe in dem Verfahren nicht überzeugend darlegen können, dass er die erforderliche Zuverlässigkeit für den Zugang zu nicht-öffentlichen Bereichen des Parlaments besitzt.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Damit bleibt dem Betroffenen der Zutritt zu den geschützten Bereichen des Bundestages grundsätzlich verwehrt, wie das Gericht ausdrücklich feststellte.
Hintergrund: Zuverlässigkeitsüberprüfung für Parlamentszugang
Nach der geltenden Hausordnung des Bundestages sowie den Zugangs- und Verhaltensregeln müssen sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten einer umfassenden Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, bevor ihnen ein personalisierter Bundestagsausweis ausgestellt wird. Diese Prüfung dient dem Schutz der parlamentarischen Arbeit und der Sicherheit des Hohen Hauses.
Weitere Klagen von AfD-Mitarbeitern anhängig
Das Berliner Verwaltungsgericht wird den Fall nun in der Hauptsache weiter prüfen. Nach Justizangaben liegen dem Gericht bereits zwei weitere Klagen vor – beide betreffen Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten, denen ebenfalls der begehrte Bundestagsausweis verweigert wurde.
Diese parallelen Verfahren zeigen, dass die Frage der Zuverlässigkeitsprüfung für Parlamentsmitarbeiter aktuell von besonderer rechtlicher und politischer Relevanz ist. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könnte damit richtungsweisend für weitere Verfahren werden.



