Bundestagspräsidentin Julia Klöckner äußert sich in Israel zur Todesstrafe
Bei ihrem ersten Besuch als Bundestagspräsidentin in Israel hat Julia Klöckner Überlegungen zur Wiedereinführung der Todesstrafe deutlich kritisiert. In Jerusalem sprach sie nach einem Treffen mit dem israelischen Parlamentspräsidenten Amir Ohana vor Journalisten und riet von einer Umsetzung ab.
Klare Ablehnung der Todesstrafe
Die CDU-Politikerin betonte, dass die Todesstrafe nicht mit dem Schutz der Menschenwürde vereinbar sei. „Die Errungenschaft, auf staatliche Hinrichtungen zu verzichten, sollte man nicht aufs Spiel setzen“, sagte Klöckner. Sie verwies darauf, dass ein Staat nicht Rache nehmen dürfe, sondern auf rechtsstaatliche Prinzipien setzen müsse.
Im israelischen Parlament wird derzeit ein kontroverser Gesetzentwurf diskutiert, der die Todesstrafe für Terroristen vorsieht. Historisch gesehen hatte Israel die Todesstrafe für Mord bereits 1954 abgeschafft, behielt sie aber in Ausnahmefällen bei, etwa für NS-Verbrecher oder Verrat in Kriegszeiten. Die letzte Hinrichtung erfolgte 1962 an dem deutschen NS-Verbrecher Adolf Eichmann.
Kontext des Hamas-Überfalls und humanitäre Lage
Klöckner bezog sich in ihren Ausführungen auch auf den Überfall der terroristischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Sie unterstrich das Recht Israels auf Selbstverteidigung, ging aber gleichzeitig auf die schwierige humanitäre Situation im Gazastreifen ein.
„Humanitäre Hilfe ist kein politisches Zugeständnis, sondern moralische Pflicht“, erklärte die Bundestagspräsidentin. Sie wies darauf hin, dass die Benennung dieser Notlage keine Täter-Opfer-Umkehr bedeute, sondern vielmehr eine Verantwortung der internationalen Gemeinschaft darstelle.
Ihre Aussagen verdeutlichen eine ausgewogene Position, die sowohl die Sicherheitsbedürfnisse Israels anerkennt als auch die menschenrechtlichen Verpflichtungen betont. Klöckner machte sich dabei für Verbesserungen der Lebensbedingungen der Bevölkerung stark und hob die Bedeutung von Dialog und humanitärer Unterstützung hervor.



