Bundestag beschließt neue Altersvorsorge: Mehr Rendite, mehr Risiko, mehr Wahlfreiheit
Neue Altersvorsorge: Bundestag beschließt Nachfolger für Riester-Rente

Bundestag beschließt grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge

Der Bundestag hat in Berlin mit klarer Mehrheit einen Nachfolger für die zunehmend unbeliebte Riester-Rente beschlossen. Ab Januar sollen neue, staatlich geförderte Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge verfügbar sein. Die Koalition aus Union und SPD betont, dass die neuen Produkte kostengünstiger, flexibler und vor allem renditestärker sein werden als das bisherige System. Kritiker sehen in der Reform jedoch auch erhebliche Gefahren für Verbraucher.

Höhere Renditechancen bei gestiegenem Risiko

Kern der Reform ist die Abkehr von der bisher verpflichtenden Beitragsgarantie. Für sicherheitsorientierte Sparer wird es weiterhin eine Altersvorsorge mit 100-prozentiger Garantie der eingezahlten Beiträge geben. Neu hinzu kommen jedoch eine Variante mit 80-prozentiger Garantie sowie ein Altersvorsorgedepot ohne jegliche Garantien, das höhere Renditen am Kapitalmarkt verspricht. Diese Erweiterung gibt Sparern mehr Wahlfreiheit, verlangt aber auch eine höhere Risikobereitschaft für potenziell größere Profite.

Öffentliches Standarddepot als Marktkorrektiv

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung eines von einem öffentlichen Träger angebotenen Standarddepots. Dieses soll besonders günstige Bedingungen bieten und damit privaten Finanzinstituten einen Wettbewerbsdruck machen. Die Finanzbranche reagiert skeptisch auf diese Entwicklung und kritisiert, dass der Staat damit gleichzeitig als Regulierer, Schiedsrichter und Wettbewerber auftrete. Auch die AfD äußert ähnliche Bedenken.

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Die Grünen loben hingegen die Entscheidung der Koalition, hatten sie doch selbst ein öffentliches Depot gefordert. Allerdings kritisiert die Oppositionsfraktion, dass die Koalition auf freiwillige Einzahlungen setzt, während die Grünen eine automatische Einzahlung mit Opt-out-Möglichkeit bevorzugt hätten. Viele Menschen würden so nicht erreicht werden, befürchten die Oppositionspolitiker.

Kostendeckel und staatliche Förderung

Ein wesentliches Problem der Riester-Rente waren die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Rendite erheblich schmälerten. Im neuen System soll für Standardprodukte ein Kostendeckel von einem Prozent der Effektivkosten gelten. Finanzmarktexpertin Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband hält diesen Deckel jedoch immer noch für zu hoch: „Wenn man das mit dem Zinseszinseffekt durchrechnet, stellt man fest, dass er immer noch zu hoch ist und den Verbrauchern viele Zehntausende von Euro kosten kann.“

Die staatliche Förderung wurde ebenfalls neu geregelt: Bei einem Sparbetrag bis zu 360 Euro jährlich (30 Euro monatlich) stockt der Staat jeden eingezahlten Euro um 50 Cent auf. Für Sparbeträge zwischen 360 und 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro. Damit ist eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich möglich. Familien erhalten zusätzlich einen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr, sofern mindestens 25 Euro monatlich eingezahlt werden.

Erweiterter Kreis der Berechtigten

Anders als bisher sollen künftig auch alle Selbstständigen in die staatlich geförderte Altersvorsorge einzahlen können. Die Koalition begründet dies damit, dass viele Selbstständige im Alter in prekären Situationen leben. Die Linke kritisiert jedoch, dass die Ärmsten auch vom neuen System nicht profitieren werden. Abgeordnete Isabelle Vandre betont: „Wer heute schon kaum Geld hat, um über die Runden zu kommen, kann es doch nicht riskieren, dass hart erarbeitetes Geld dann an den Börsen verzockt wird.“

Übergangsregelungen für bestehende Verträge

Für bestehende Riester-Verträge gilt zunächst Bestandsschutz. Sparer können entscheiden, ob sie ihren alten Vertrag unverändert behalten, ihn anpassen oder komplett in das neue Modell wechseln. Ein Wechsel in ein neues Modell ist möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei kann zwischen Produkten mit oder ohne Garantien gewählt werden, wobei Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen können.

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Der Wechsel zwischen verschiedenen Altersvorsorgeverträgen soll generell vereinfacht werden. Abschluss- und Vertriebskosten werden künftig auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt, statt wie bisher komplett am Anfang anfallen. Eine Wechselgebühr dürfen Anbieter nur in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss verlangen.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betont die Bedeutung der Reform: „Nun lohnt sich private Altersvorsorge auch für diejenigen, die nur wenig Geld einzahlen können. Es lohnen sich auch schon 10 Euro im Monat.“ Die Reform soll dazu beitragen, dass mehr Menschen privat für das Alter vorsorgen, da die gesetzliche Rente aufgrund des demografischen Wandels unter Druck steht.