AfD-Fraktion leitet Ordnungsverfahren gegen Jan Wenzel Schmidt ein
Ordnungsverfahren gegen AfD-Abgeordneten Schmidt

AfD-Fraktion leitet Ordnungsverfahren gegen Jan Wenzel Schmidt ein

Nach internen Querelen und schwerwiegenden Vorwürfen der Vetternwirtschaft innerhalb der AfD hat der Fraktionsvorstand gegen den sachsen-anhaltischen Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt ein formelles Ordnungsverfahren eingeleitet. Dies bestätigte ein Sprecher der Fraktion auf entsprechende Nachfrage. Das Verfahren könnte laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einem Ausschluss des Abgeordneten aus der Bundestagsfraktion münden.

Schwere Vorwürfe und mögliche Konsequenzen

Laut der Geschäftsordnung der AfD-Fraktion sieht ein solches Ordnungsverfahren zunächst eine umfassende Anhörung des betroffenen Parlamentariers vor, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Die AfD-Bundesspitze hatte sich bereits zuvor einem vom Landesvorstand Sachsen-Anhalt initiierten Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt angeschlossen und dabei von schwer parteischädigendem Verhalten gesprochen.

Schmidt, der von 2022 bis Februar 2025 das Amt des Generalsekretärs der AfD in Sachsen-Anhalt innehatte, wird vorgeworfen, sein Bundestagsmandat missbraucht zu haben, um private Geschäftsbeziehungen unter anderem nach China aufzubauen. Zudem soll er Parteimitglieder unter Druck gesetzt haben. Der Abgeordnete wies diese Anschuldigungen entschieden zurück und konterte mit eigenen Vorwürfen der Vetternwirtschaft gegen seine Parteikollegen im Landesverband Sachsen-Anhalt.

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"Beutegemeinschaft" und interne Konflikte

In einem Interview mit dem Portal "Nius" eskalierte Schmidt den Konflikt weiter, indem er von einer "Beutegemeinschaft" innerhalb der Partei sprach. Er behauptete, Mandate würden hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst. Diese Äußerungen fielen in eine Zeit, in der Medien über Fälle berichteten, bei denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen Abgeordneten beschäftigt wurden.

Schmidt kündigte an, konkrete Belege für seine Vorwürfe vorlegen zu wollen. Die Situation hat zu erheblichen internen Spannungen innerhalb der AfD geführt, die nun durch das eingeleitete Ordnungsverfahren einen formalen Rahmen erhalten.

Weitere Betroffene und weitere Beratungen

In derselben Sitzung des Fraktionsvorstands wurde laut Sprecher auch "der Sachverhalt von Herrn Keuter" besprochen. Der Fraktionsvizepräsident Stefan Keuter war ebenfalls in die Berichterstattung über die Anstellung von Familienangehörigen geraten. Keuter wird sich bei der nächsten Fraktionsvorstandssitzung in einer Woche noch einmal zu den Vorwürfen äußern müssen.

Am Abend des 23. Februar 2026 wollte sich zudem der AfD-Bundesvorstand mit dem gesamten Themenkomplex befassen. Die Entwicklung zeigt, dass die internen Auseinandersetzungen innerhalb der Partei weiterhin andauern und möglicherweise weitere personelle Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

Das Ordnungsverfahren gegen Jan Wenzel Schmidt markiert einen weiteren Höhepunkt in den anhaltenden internen Konflikten der AfD, die sich um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und des Missbrauchs von Mandaten drehen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob der Abgeordnete tatsächlich aus Fraktion und Partei ausgeschlossen wird oder ob eine andere Lösung gefunden werden kann.

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