Bundestag beschließt Tariftreuegesetz: Öffentliche Aufträge nur bei fairen Löhnen
Tariftreuegesetz: Öffentliche Aufträge nur bei fairen Löhnen

Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz für faire Arbeitsbedingungen

Der Deutsche Bundestag hat in einer bedeutenden parlamentarischen Entscheidung das sogenannte Tariftreuegesetz beschlossen. Dieses Gesetz stellt sicher, dass öffentliche Aufträge des Bundes im Baugewerbe und im Dienstleistungssektor künftig ausschließlich an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten oder vergleichbar gute Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten bieten. Die schwarz-rote Koalitionsmehrheit aus Union und SPD stimmte dem Gesetzentwurf zu, wobei die Zustimmung bei Teilen der Union nur widerwillig erfolgte.

Koalitionskompromiss mit Einschränkungen

Die Fraktionen der Regierungskoalition hatten sich erst in dieser Woche auf die finalen Details des Gesetzesvorhabens einigen können. Der ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass die Geltung des Tariftreuegesetzes auf bestimmte Auftragsvolumina beschränkt wird. Konkret soll das Gesetz bei Aufträgen ab einem Wert von 50.000 Euro zur Anwendung kommen, in speziellen Fällen sogar erst ab 100.000 Euro. Ausgenommen von diesen Regelungen bleiben Lieferverträge sowie sämtliche Aufträge der Bundeswehr, was eine wesentliche Einschränkung des ursprünglichen Vorhabens darstellt.

SPD setzt Kernanliegen durch

Das Tariftreuegesetz war ein zentrales politisches Anliegen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, die diese Forderung bereits erfolgreich in den Koalitionsvertrag mit der Christlich Demokratischen Union verhandelt hatte. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose betonte in der parlamentarischen Debatte, dass mit diesem Gesetz ein einfaches, aber wichtiges Prinzip durchgesetzt werde: „Wer öffentliche Aufträge erhält, muss auch angemessene Löhne zahlen.“ Mit Steuergeldern dürfe keinesfalls Lohndumping unterstützt oder gefördert werden.

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Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, verwies auf den politischen Hintergrund dieser Gesetzgebung: die milliardenschweren Investitionen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur. „Wir modernisieren unser Land grundlegend“, erklärte Schmidt. „Durch das Tariftreuegesetz verbinden wir unsere zukunftsorientierten Investitionen direkt mit fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.“

Union stimmt mit Vorbehalten zu

Die Christlich Demokratische Union ließ in der abschließenden parlamentarischen Beratung deutlich erkennen, dass ihre Zustimmung zum Tariftreuegesetz mit erheblichen Vorbehalten verbunden war. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen gab zu Protokoll, dass ihr die Entscheidung nicht leichtgefallen sei. Zwar teile ihre Fraktion grundsätzlich das politische Ziel, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken und auszubauen. Allerdings müsse kritisch geprüft werden, ob dieses spezifische Gesetz tatsächlich in der Lage sein werde, dieses Ziel wirksam zu erreichen.

Carstensen verwies darauf, dass der Union im Gesetzgebungsverfahren „substanzielle Verbesserungen“ gelungen seien. Als bedeutende Erfolge wertete sie insbesondere die Herausnahme von Lieferverträgen aus dem Geltungsbereich sowie die Regelung, dass das von der SPD geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales die geforderten Arbeitsbedingungen nicht eigenständig festlegen darf, sondern dies „im Benehmen“ mit dem von der CDU geleiteten Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgen muss. „Trotz dieser Verbesserungen bleiben erhebliche Zweifel bestehen, und ich bin alles andere als zufrieden mit diesem Gesetzeswerk“, resümierte die CDU-Politikerin.

Opposition mit unterschiedlichen Positionen

Die oppositionellen Fraktionen im Bundestag zeigten sich in ihrer Bewertung des Tariftreuegesetzes gespalten:

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  • Die Grünen stimmten dem Gesetzentwurf zu, obwohl sie den ausgehandelten Koalitionskompromiss als nicht weitreichend genug kritisierten.
  • Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung, da sie ebenfalls der Auffassung ist, dass die Regelungen nicht ausreichend seien.
  • Die Alternative für Deutschland lehnte das gesamte Vorhaben grundsätzlich ab und votierte geschlossen dagegen.

Der AfD-Abgeordnete Peter Bohnhof bezeichnete das Tariftreuegesetz in der parlamentarischen Debatte als „Tarifanwendungszwangsgesetz“ und kritisierte es als unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Wirtschaft. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im März mit dem beschlossenen Gesetz befassen, bevor es in Kraft treten kann.