Internationales Auschwitz Komitee fordert AfD-Verbotsantrag von Innenminister Dobrindt
Das Internationale Auschwitz Komitee hat einen dringenden Appell an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gerichtet. Die Organisation, die sich aus Auschwitz-Überlebenden und deren Verbänden zusammensetzt, fordert den Minister auf, umgehend die notwendigen Schritte für ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) einzuleiten.
„Für Überlebende des Holocaust unerträglich“
Die Präsidentin des Komitees, Dr. Eva Umlauf, selbst Überlebende des Holocaust, äußerte sich in einer scharfen Stellungnahme. „Gerade in diesen Tagen wird deutlich, dass die AfD mittlerweile in ihrer Gänze zu einer Partei geworden ist, die die Demokratie immer wieder massiv attackiert“, erklärte Umlauf. Sie fügte hinzu, dass die Verachtung der Demokratie durch die AfD nur noch von der Geldgier mancher ihrer Repräsentanten übertroffen werde.
Umlauf kritisierte insbesondere, dass rechtsextreme Fanatiker und Profiteure in Parlamente eingeschleust würden, um sich schamlos zu bedienen und gleichzeitig die Demokratie von innen heraus auszuhöhlen. Von Politikern der Partei immer wieder benutzte Bezüge zur Nazizeit und zur Hitler-Verehrung seien offensichtlich. „Für Überlebende des Holocaust sind diese Inszenierungen und Strategien der Verherrlichung der Nazijahre unerträglich“, betonte die Präsidentin.
Dobrindt zeigt sich skeptisch
Der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner, richtete die Aufforderung explizit an Innenminister Dobrindt. „Er ist von Amts wegen verpflichtet, die seit Jahren zu beobachtende rechtsextreme und verfassungswidrige Entwicklung der AfD in einer Materialsammlung zu dokumentieren, aufzubereiten und hin zur politischen Entscheidung auf den Weg zu bringen“, so Heubner.
Dobrindt zeigte sich jedoch zuletzt erneut skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren. „Alle, die von Verboten reden, sind bisher nicht in der Lage, die notwendige Grundlage dafür zu liefern“, erklärte der Minister. Laut seinen Angaben existiert eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern, die analysiert, welche Konsequenzen eine mögliche Bestätigung der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz hätte.
Hohe Hürden für ein Parteiverbot
Für ein Parteiverbotsverfahren gelten in Deutschland hohe rechtliche Hürden. Nur der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung können beantragen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befasst, ob eine bundesweit tätige Partei verboten werden soll. Im Frühjahr 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert extremistische Verdachtsfall eingestuft. Diese Einstufung ist jedoch derzeit ausgesetzt, da die Partei dagegen klagt.
Das Internationale Auschwitz Komitee besteht aus einer Vereinigung von Auschwitz-Überlebenden und Organisationen, die sich für die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus einsetzen. Der aktuelle Vorstoß unterstreicht die wachsende Besorgnis zivilgesellschaftlicher Akteure über die Entwicklung der AfD und deren Umgang mit demokratischen Grundwerten.



