Brandenburgs Innenminister fordert Rücknahme des Cannabis-Gesetzes
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) übt scharfe Kritik an der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. Der Politiker fordert die umgehende Rücknahme des umstrittenen Gesetzes, das seiner Ansicht nach den illegalen Schwarzmarkt nicht bekämpft, sondern sogar gestärkt hat.
„Vorbehalte bestätigen sich leider“
„Meine Vorbehalte gegen die Teillegalisierung scheinen sich leider zu bestätigen“, erklärte Redmann gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Der Minister betonte, dass der durch die Teillegalisierung gestiegene Bedarf an Cannabis kaum durch den erlaubten Eigenanbau oder die neu geschaffenen Anbauvereine gedeckt werde. Stattdessen profitierten illegale Strukturen des Schwarzmarkts von der Gesetzesänderung.
„Damit werden die Vertriebswege auch für gefährlichere Drogen gestärkt“, warnte Redmann. Seine Kritik richtet sich dabei nicht gegen Konsumenten, sondern gegen das Gesetz selbst, das er als kontraproduktiv bewertet.
Besorgniserregende Zahlen zu Verkehrsunfällen
Die aktuellen Statistiken des Brandenburger Innenministeriums geben dem Minister recht. Die Zahl der Verkehrsunfälle unter Cannabis-Einfluss stieg im Jahr 2025 auf 119 Fälle – ein Anstieg gegenüber 115 Fällen im Vorjahr 2024. Noch deutlicher fällt die Zunahme bei Verdachtsfällen ohne Unfall aus: Hier stiegen die Zahlen von 1.313 auf 1.727 Fälle.
Das Innenministerium führt diese Entwicklung direkt auf die Teillegalisierung zurück, die am 1. April 2024 in Kraft trat. Seit dem 1. Juli 2024 sind in Brandenburg Anbauvereine erlaubt, von denen bisher 21 genehmigt wurden. Sechs weitere Anträge werden derzeit geprüft.
CDU fordert Gesetzesrücknahme
Die CDU hatte bereits im Februar auf ihrem Parteitag die Rücknahme des Cannabis-Gesetzes gefordert – eine Position, die Innenminister Redmann nun mit Nachdruck vertritt. Das Brandenburger Gesundheitsministerium zeigt sich hingegen zurückhaltender und will zunächst die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Bundesauswertung abwarten.
Interessant ist dabei ein Detail aus dem Verbraucherschutzbereich: Das zuständige Ministerium ließ 26 Kontrollen bei Anbauvereinen durchführen, konnte dabei jedoch keinen einzigen Verstoß feststellen und musste keine Bußgelder verhängen.
Ende August 2024 wurde zudem ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum eingeführt – eine Maßnahme, die die Kontrolle des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss erleichtern sollte.
Die Debatte um die Cannabis-Teillegalisierung bleibt damit hochaktuell und emotional aufgeladen. Während Befürworter auf die Entkriminalisierung von Konsumenten und bessere Kontrollmöglichkeiten verweisen, sehen Kritiker wie Innenminister Redmann ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt.



