Bund hält trotz Sirenen-Manipulationen an bundesweitem Alarmplan fest
Bund hält trotz Sirenen-Manipulationen an Alarmplan fest

Bundesregierung setzt Alarmplan trotz manipulierter Sirenen unbeirrt fort

Die Pläne von Bund und Ländern für den Ausbau und die Modernisierung der Sirenen-Infrastruktur werden trotz zweier schwerwiegender Fehlalarme in Sachsen-Anhalt konsequent weiterverfolgt. Dies bestätigten mehrere Quellen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Vorfälle in Halle und Querfurt, bei denen Unbefugte im Januar ohne jeden Anlass Katastrophenschutzsirenen auslösten, haben keine Auswirkungen auf die strategischen Überlegungen zum bundesweiten Bevölkerungsschutz.

Fehlalarme verunsichern Bevölkerung in Sachsen-Anhalt

Am 10. Januar ertönten kurz nach 22 Uhr alle Katastrophenschutzsirenen im Stadtgebiet von Halle (Saale) für mehrere Minuten. Nur sechs Tage später, am 16. Januar, wurde kurz nach 19 Uhr eine von zwei Sirenen in Querfurt aktiviert. Der schrille Warnton verunsicherte die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erheblich. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt ermittelt weiterhin zu den Hintergründen beider Vorfälle. Bislang gibt es keine Hinweise auf einen ausländischen Auftraggeber.

Besonders beunruhigend für Katastrophenschutz-Experten ist die Tatsache, dass die beiden Kommunen unterschiedliche Technologien für ihre Sirenensteuerung verwenden. Dennoch gelang es den Tätern an zwei verschiedenen Tagen, die Alarmsysteme zu aktivieren. Dies deutet auf systematische Schwachstellen hin, die überregional von Bedeutung sein könnten.

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Bundesweiter Warntag im September bleibt unverändert

Ob die Warnung mit modernen Sirenen beim nächsten bundesweiten Warntag am 10. September wieder von den Kommunen ausgelöst wird oder erstmalig zentral vom Bund gesteuert werden kann, steht derzeit noch nicht fest. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte auf Anfrage: „Die Länder und Kommunen werden im Rahmen der ihnen möglichen freiwilligen Teilnahme am Bundesweiten Warntag die Sirenen in ihren Zuständigkeitsbereichen auslösen.“ Die Vorfälle in Halle und Querfurt hätten hierauf keinen Einfluss.

Die ursprüngliche Zielsetzung, bis zum Warntag 2026 eine zentrale Steuerung aller Sirenen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu erreichen, wurde bereits 2025 vom damaligen BBK-Präsidenten Ralph Tiesler formuliert. Tiesler ist inzwischen im Ruhestand, doch die grundsätzliche Ausrichtung bleibt bestehen.

Innenministerin Zieschang betont Unverzichtbarkeit von Sirenen

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) äußerte sich deutlich zu den Vorfällen: „Die beiden Fälle, in denen Sirenen in Sachsen-Anhalt manipulativ ausgelöst wurden, nehmen wir sehr ernst.“ Gleichzeitig betonte sie die essentielle Bedeutung von Sirenen als Warnmittel: „Sirenen sind als eines von mehreren Warnmitteln unverzichtbar, vor allem bei Katastrophen, die sich nachts ereigneten.“

Als Beispiel nannte sie die folgenschwere Flutkatastrophe im Ahrtal 2021, bei der viele Betroffene berichteten, nicht rechtzeitig gewarnt worden zu sein. Seit diesem Ereignis und angesichts des Ukraine-Krieges hat ein grundlegendes Umdenken im Bevölkerungsschutz stattgefunden.

Modernisierungsprogramm und Sicherheitsfragen

Der Bund hat unter der letzten Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ein umfangreiches Förderprogramm für moderne Sirenen aufgelegt. Gefördert werden nur Systeme, die sich zentral über das Modulare Warnsystem (Mowas) ansteuern lassen und auch bei Stromausfall eine gewisse Zeit funktionsfähig bleiben. Die Länder beteiligen sich ebenfalls am Ausbau des Sirenennetzes.

Zu den Sicherheitsbedenken äußerte sich Ministerin Zieschang konkret: „Insgesamt gilt, dass Sicherheitshinweise von Anbietern von Steuerungs- und Alarmierungssoftware für Sirenen ernst genommen und umgesetzt werden.“ Sie empfahl zudem, Sirenensysteme vom Internet getrennt zu betreiben, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.

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Rechtliche Lücken im Sicherheitsrahmen

Interessant ist die rechtliche Einordnung der Sirenensysteme: Sie fallen weder unter das BSI-Gesetz, das die Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik regelt, noch unter das kürzlich verabschiedete Kritis-Dachgesetz zum physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. Anders als Betreiber von Wasserversorgungsanlagen oder Cloud-Computing-Diensten unterliegen Sirenenbetreiber keiner Registrierungspflicht.

Dies gilt auch nach Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit in deutsches Recht. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte dennoch: „Unabhängig davon gilt, dass das Bundeswarnsystem bereits jetzt höchsten Sicherheitsvorkehrungen unterliegt.“ Das BBK prüfe aktuell, wie die Übertragungswege noch sicherer gestaltet werden können.

Die neuen EU-Regeln zum Schutz vor Cyberangriffen, die seit dem 6. Dezember gelten, haben dazu geführt, dass deutlich mehr Betreiber wichtiger Einrichtungen bestimmte Sicherheitsvorgaben erfüllen müssen. Nach Angaben des BSI sind mittlerweile 4.315 Einrichtungen registriert; 55 Meldungen erheblicher Sicherheitsvorfälle gingen dort ein.

Mehrkanal-Warnsystem bleibt zentraler Bestandteil

Für die Warnung der Bevölkerung, die einmal jährlich beim bundesweiten Warntag getestet wird, stehen mehrere Kanäle zur Verfügung:

  • Mobilfunkservice Cell Broadcast auf Handys
  • Warn-Apps wie Nina oder Katwarn
  • Medien und digitale Anzeigetafeln
  • Traditionelle Sirenen in vielen Kommunen

Dieses mehrstufige System soll sicherstellen, dass Warnungen die Bevölkerung auf möglichst vielen Wegen erreichen. Die aktuellen Vorfälle in Sachsen-Anhalt zeigen jedoch, dass auch bewährte Technologien verwundbar bleiben können und kontinuierliche Sicherheitsüberprüfungen notwendig sind.