AfD-Politiker Bystron im „Hitlergruß“-Prozess freigesprochen
Bystron im „Hitlergruß“-Prozess freigesprochen

Das Landgericht München hat den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron vom Vorwurf der Verwendung des verbotenen „Hitlergrußes“ freigesprochen. Bystron hatte im Jahr 2022 auf der Plattform X (ehemals Twitter) eine Fotomontage geteilt, die unter anderem die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, Ehefrau des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff, mit erhobenem Arm zeigte. Die Bildunterschrift lautete: „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“

Vorinstanz verurteilte Bystron zu Geldstrafe

Das Amtsgericht München hatte Bystron zunächst zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 125 Euro verurteilt. Die Begründung: Er habe Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet. Die Staatsanwaltschaft warf Bystron vor, die Fotos so „hingedreht“ zu haben, dass der Eindruck eines „Hitlergrußes“ entstehe. Sowohl Bystron als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Die Anklage forderte eine höhere Geldstrafe, während Bystrons Verteidigung auf Freispruch plädierte.

Landgericht: Keine ausreichenden Beweise

Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts stellte klar, dass das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen könne, dass Bystron den verbotenen Gruß verbreitet habe. Anders als die erste Instanz sah das Gericht keine Manipulation der Bilder. Zwar sei ein Bild gespiegelt worden, sodass Bettina Wulff den linken statt den rechten Arm hebt – dies entspreche jedoch nicht der typischen Geste des „Hitlergrußes“. Die Richterin betonte: „Geschmacklos ist es dennoch.“

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Bystron zeigt sich erleichtert

Bystron nannte den Vorwurf „völlig absurd“ und betonte, man solle nicht in jedes harmlose Winken einen „Hitlergruß“ hineininterpretieren. Nach dem Freispruch zeigte er sich zufrieden: „Es war von Anfang an offensichtlich, dass das erstinstanzliche Urteil nicht Bestand haben wird.“ Zur Frage des Geschmacks sagte er, dies müsse jeder selbst beurteilen.

Hintergrund des Verfahrens

Der Fall geht auf einen Strafbefehl des Amtsgerichts München zurück, gegen den Bystron Einspruch eingelegt hatte. Der AfD-Politiker bezeichnete das Verfahren als „Diskreditierung“ im Vorfeld der Europawahl und kritisierte, dass sich die Justiz für „parteipolitische Spielchen instrumentalisieren lasse“. Das Landgericht hob das Urteil nun auf und sprach Bystron frei.

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