Bayerische Sonderregeln für Cannabis gescheitert: Kiffen im Englischen Garten nun legal
Im Englischen Garten in München darf nun endgültig legal Cannabis konsumiert werden, solange die bundesweiten Regelungen eingehalten werden. Dies bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, nachdem die Staatsregierung keine Beschwerde gegen ein früheres Urteil eingelegt hatte. Damit sind die Sonderregeln, mit denen Bayern die Teil-Legalisierung auf Bundesebene unterlaufen wollte, gescheitert.
Rechtskräftige Aufhebung des Verbots
Die Aufhebung des Kiff-Verbots im Englischen Garten ist nun rechtskräftig. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitteilte, hatte der Freistaat innerhalb der gesetzten Frist keine Revision gegen die Nichtzulassung der Beschwerde eingereicht. Folglich gelten in den Münchner Parks Englischer Garten, Hofgarten und Finanzgarten nun die üblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Cannabiskonsum. Zusätzlich wurde ein entsprechender Verbots-Passus aus der Verordnung für den Hofgarten in Bayreuth gestrichen, wie aus dem Bayerischen Ministerialblatt hervorgeht.
Schwere Schlappe für die Staatsregierung
Die bayerische Staatsregierung erlitt mit diesem Urteil eine schwere Niederlage. Da sie die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis nicht verhindern konnte, versuchte sie, über die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung restriktivere Regelungen durchzusetzen. Diese gingen über die im Bundesgesetz verankerten Vorgaben hinaus, etwa durch ein Verbot des Konsums in der Nähe von Minderjährigen. Zwei Männer, die im Englischen Garten kiffen wollten, klagten erfolgreich gegen diese Extra-Regeln.
Gerichtliche Entscheidungen und Folgen
Nach einer Eil-Entscheidung im vergangenen Sommer wurde das Verbot zunächst im Nordteil des Englischen Gartens aufgehoben. Im November folgte das grundsätzliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das das generelle Cannabiskonsumverbot in den genannten Parks für unwirksam erklärte. Ein gleichlautender Paragraf für den Hofgarten in Bayreuth wurde nun ebenfalls ersatzlos gestrichen. Diese Entwicklungen markieren einen bedeutenden Schritt in der Umsetzung der bundesweiten Cannabis-Legalisierung und unterstreichen die Autorität der Gerichte in solchen Fragen.



